Haben Sie Fragen zu unserem Angebot der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Kleinstunternehmens? Unter der Rufnummer 03327-7322560 stehen wir Ihnen gern für Ihre Fragen (zu den Bürozeiten) zur Verfügung.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass erst mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages mit uns, der Nachweis (gem. ASiG und DGUV Vorschrift 2) gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft erbracht werden kann. Dies gilt auch für den Rücksendebogen Ihrer Berufsgenossenschaft (z.B. BuS Antwortbogen der BGW). Die Angabe der BfbA GmbH auf diesen Nachweisbögen, ohne gültig geschlossenen Betreuungsvertrag, stellt einen Straftatbestand (§263, 267 StGB) dar und wird von uns ausnahmslos zur Anzeige gebracht.