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Brandschutzhelferausbildung

Brandschutzhelferausbildung


Wir bieten Ihnen die Ausbildung der gesetzlich geforderten Brandschutzhelfer!

Das BfbA Seminar zum betrieblichen Brandschutzhelfer erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der DGUV Information 205-023.
Sie erlernen in unserer Brandschutzhelferausbildung die gesetzlichen Grundlagen und wichtige Kenntnisse zur Prävention im Brandschutz sowie im praktischen Teil (Feuerlöschtraining) die Bekämpfung von Entstehungsbränden mit verschiedenen Feuerlöschern (Löschmitteln) wie z.B. dem Wasserlöscher, Schaumlöscher oder (CO²)-Kohlendioxidlöscher.


Wir bieten die Ausbildung zum Brandschutzhelfer im 1/2-tägigen Seminar (ca. 4 Zeitstunden) von 09.00 bis 13.00 Uhr inkl. Pause an.
Jeder Teilnehmer bekommt ausreichend Übungszeit (Praxis) zur Verfügung gestellt.
Preis pro Teilnehmer: 180.- € / netto zzgl. gesetzl. MwSt.
Inklusive Teilnehmerunterlagen, Zertifikat sowie eine Brandschutzhelferweste !

Zielgruppe

Beschäftigte die zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden sollen
Veranstaltungsdauer

ca. 4 Stunden inkl. Pause
Veranstaltungstermine

siehe Kalender
(unter Button "Jetzt buchen")


zurück zur Übersicht| Jetzt buchen - Veranstaltungskalender

Maximale Teilnehmerzahl für das Seminar: 20 Personen

Festes Schuhwerk und angepasste Kleidung (lange Hose) sind für die Praxisübungen im Freien erforderlich!

In allen Angeboten sind Ausbildungsunterlagen, Teilnehmerzertifikat, Löschmittel und Auf- und Abbau des Feuerlöschübungsgerätes sowie eine Brandschutzhelferweste pro Teilnehmer enthalten. Für den praktischen Ausbildungsteil setzen wir das Feuerlöschübungsgerät FT-Florian ein. Es stehen bis zu 30 Übungsfeuerlöscher zur Verfügung (Wasser- und Schaumlöscher).

Interessieren Sie sich für die Inhouse - Ausbildung? Bitte kontaktieren Sie uns hier.

Wir beginnen jedes Jahr zumeist im März mit den nächsten Seminaren zum betrieblichen Brandschutzhelfer!
Unternehmen die zwischenzeitlich einen kompletten Kurs (mind. 12 Teilnehmer) buchen möchten, melden sich bitte telefonisch unter 03327-7322560 bei uns. Es kann ein individueller Termin zwischen den Monaten November und März vereinbart werden (soweit es das Wetter zulässt).



Die ASR A2.2 Punkt 6.2 (Brandschutzhelfer) gibt für Unternehmen vor:
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions-und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.