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Onlinehilfe - Ermittlung der aktuellen Beschäftigtenzahl

Die DGUV Vorschrift 2 fordert von Unternehmern die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Der Umfang der Bestellung ist abhängig von der Beschäftigtenzahl im Unternehmen.

Die nachfolgende Onlinehilfe der BfbA unterstützt Sie bei der Ermittlung der aktuellen Beschäftigtenzahl.
Der Schwerpunkt liegt hier auf der korrekten Berechnung der Teilzeitkräfte sowie der geringfügig Beschäftigten, im Sinne der DGUV Vorschrift 2!


Sofortige Betreuung von Kleinstunternehmen (bis 10 Beschäftigte) | Betreuung von Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten

Beschäftigtenzahl ermitteln:

Als Beschäftigte zählen auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind. In Heimarbeit Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz werden bei der Berechnung der Einsatzzeiten nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Personen, die aufgrund von Werkverträgen im Betrieb tätig sind oder werden (z.B. Fremdfirmenmitarbeiter).

Derzeitig in Ihrem Betrieb beschäftigte Personen:

Hinweis:

Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in der Durchführung von Grundbetreuungen (nach 1 bis 5 Jahren) und anlassbezogenen Betreuungen. Mehr Informationen dazu Hier!

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