Die DGUV Vorschrift 2 fordert von Unternehmern die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.Der Umfang der Bestellung ist abhängig von der Beschäftigtenzahl im Unternehmen. Die nachfolgende Onlinehilfe der BfbA unterstützt Sie bei der Ermittlung der aktuellen Beschäftigtenzahl. Der Schwerpunkt liegt hier auf der korrekten Berechnung der Teilzeitkräfte sowie der geringfügig Beschäftigten, im Sinne der DGUV Vorschrift 2!