Externe Brandschutzbeauftragte
Zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen werden in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien die Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen oder Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen, so z. B. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Abfall-, Gewässer- oder Datenschutzbeauftragte.
Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.