Betreuung von ASD*BGN Betrieben
Wir sind Dienstleister im Auftrag des ASD*BGN für die Postleitzahlregion 15xxx.
Im Auftrag des ASD*BGN, dem Ihre Betriebsstätte als Mitglied angeschlossen ist, betreuen wir Sie
arbeitsmedizinisch und / oder sicherheitstechnisch nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetz
(ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2.
Diesem Auftrag möchten wir im Interesse Ihres Unternehmens und Ihrer Beschäftigten gern
nachkommen, denn die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zählt zu den wichtigsten Ressourcen Ihres
Betriebes. Um Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen, stehen wir Ihnen mit
unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit und unseren Betriebsärzten zur Seite.
Die Kosten für unsere Leistungen sind durch Ihren Mitgliedsbeitrag an den ASD*BGN bereits
gedeckt. Zusätzliche Kosten würden Ihnen nur dann entstehen, wenn wir in Ihrem Auftrag Leistungen
erbringen sollen, die nicht in den Betreuungsinhalten des ASD*BGN enthalten sind. Dies wäre
insbesondere der Fall bei der Durchführung von Pflicht-Vorsorge nach der Arbeitsmedizinischen
Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) oder bei der Durchführung von Maßnahmen nach dem
Infektionsschutzgesetz.
Wichtiger Hinweis: Nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 werden Betriebe bestimmter
Gewerbezweige, mit bis zu 10 Vollbeschäftigten, nicht jährlich, sondern in einem 2-jährigen Intervall vor
Ort betreut. An dem Grundsatz des ASD*BGN-Betreuungssystems, wonach Sie als Mitglied des
ASD*BGN, wenn Sie einen Beratungs- oder Betreuungsbedarf haben, sich jederzeit an uns wenden
können und dann auch Unterstützung bekommen, ändert dies nichts.