Ihr überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Premium-Dienst!

Wir betreuen Unternehmen aus allen Branchen und Bereichen.
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über alle berufsgenossenschaftlichen Fachkunden.

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 Sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheitstechnische Betreuung

Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigte
Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung (alle 3 Jahre)
- nach der DGUV Vorschrift 2 -
 Sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheitstechnische Betreuung

Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigte
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
- nach der DGUV Vorschrift 2 -

Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit - Arbeitsschutz

Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen die zum Schutz der Beschäftigten in den Unternehmen notwendig sind. Er dient zum Erhalt der Gesundheit und zur Arbeitskraft sowie zur Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter im Unternehmen. In Deutschland regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die notwendige Vorgehensweise in der Prävention von Gesundheitsschädigungen der Beschäftigten. Die Sicherheitsfachkräfte der BfbA stehen den Unternehmen im Arbeitsschutz jederzeit zuverlässig, beratend und betreuend zur Seite. Dabei setzen wir die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche UnfallVersicherung) um und stärken damit nachhaltig Ihre Unternehmensidentität. Unsere Fachkompetenz in der Prävention und Demografie ist ein unverzichtbarer Baustein für unsere betreuten Unternehmen geworden.


Beratungs- und Betreuungsleistungen im Arbeitsschutz

  • Leistungserbringung nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes ASiG und der DGUV Vorschrift 2
  • Mithilfe, Erstellung und Validierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Mithilfe bei der Unterweisung von Beschäftigten
  • Sicherheitstechnische Begehungen von Betriebs- und Produktionsstätten
  • PRÄDEMO Beratung zur Prävention und Demografie

Sicherheitstechnische Prüfungen

  • Sicherheitstechnische Prüfung von überwachungspflichtigen Maschinen und Anlagen
  • Sicherheitstechnische Prüfung von Leitern und Tritten nach der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
  • Sicherheitstechnische Prüfung von ortsfesten Stahlregalanlagen nach der DIN 15635
  • Sicherheitstechnische Prüfung von Kfz nach der DGUV Vorschrift 70

Arbeitsschutzmanagement

  • Implementierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen

Weitere Leistungen

  • Arbeitspsychologische Beratungen (Screening)
  • Entwicklung von branchenspezifischen Sicherheitsstandards
  • Lärmmessungen
  • Lichtmessungen
  • Sachverständige für Arbeitssicherheit
  • Fachverlag Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Konzeption, Entwicklung und Programmierung von "Safety & Health" Software und Apps

Spezialisierte Fachthemen & Fachgebiete der BfbA

  • Arbeitssicherheit in der Film- und Medienbranche. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Gegebenheiten der Filmproduktionen. Siehe auch unser Fachbuch "Die Arbeitsschutzorganisation in der Filmproduktion".
  • Entwicklung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehren. Enge Zusammenarbeit mit den Stadtwarten und Bereichsführungen.

Die DGUV Vorschrift 2

Zu Beginn des Jahres 2011 ist mit der DGUV Vorschrift 2 für alle Betriebe des gewerblichen und öffentlichen Bereiches ein gleichlautendes und auf einander abgestimmtes Regelwerk der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zur Anwendung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Kraft getreten. Die Vorschrift regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und konkretisiert die Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Sie beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle.

Konkretisiert werden sowohl die Inhalte der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung als auch das Verfahren zur Ermittlung und Festlegung des erforderlichen Betreuungsumfangs. Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet bei der Festlegung des Umfangs der Betreuung zwischen einer „Regelbetreuung“ und einer „alternativen Betreuung“.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2?
Sind Sie auf der Suche nach einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. eines Partners im Arbeitsschutz?

Kommen Sie mit uns ins Gespräch!

Die BfbA in Wikipedia Artikeln

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