Ihr überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Premium-Dienst!

Die Brandschutzbeauftragten, Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz, Gutachter sowie Sachverständige im vorbeugenden Brandschutz sind von der HS Kaiserslautern öffentlich- rechtlich zertifiziert.

Externer Brandschutzbeauftragter

Externer Brandschutzbeauftragter

Bestellung gemäß ArbSchG, behördlicher Auflagen oder der Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutz Unterweisung (Beschäftigte)

Brandschutz Unterweisung (Beschäftigte)

Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz mit praktischer Löschübung vor Ort bei Ihnen im Unternehmen.

Unsere Leistungen im Brandschutz


Planerstellung & Prüfung

  • Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen nach der neuen und alten DIN.
  • Prüfung der vorhandenen Flucht- und Rettungswegplänen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 alle 24 Monate.

Erstellung & Fortschreibung der Brandschutzordnung

  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung in den Teilen A - B - C.
  • Prüfung der vorhandenen Brandschutzordnung alle 24 Monate nach DIN 14096.

Aus- & Weiterbildung

  • Aus- und Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten im Präsenz- und E-Learningunterricht.
  • Aus- und Weiterbildung der betrieblichen Brandschutzhelfer nach der ASR A2.2.
  • Aus- und Weiterbildung von Evakuierungshelfern.
  • Durchführung von praktischen Feuerlöschübungen mit dem Feuerlöschübungsgerät FT-Florian und Übungsfeuerlöschern (Löschmittel: Wasser und Schaum). Experimentelle Vorführungen von Fettbrandexplosionen sowie Aerosoldosenexplosionen (in kontrollierter und sicherer Umgebung).
  • Jährliche Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz nach ArbSchG.

Stellung der Brandschutzbeauftragten

  • Betreuung von Unternehmen durch einen externen Brandschutzbeauftragten.
  • Leistungen nach der DGUV 205-003.
  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen.
  • Teilnehmen an bzw. Durchführen von Brandschutzbegehungen.
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall.
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz.
  • Kontrollieren, dass Brandschutzregeln insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege und die Rettung.
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Maßnahmen.
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern sowie den staatlichen Aufsichtsbehörden.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen.
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen.
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen.

Prüfen des baulichen Brandschutzes

  • Planungs- und Plausibilitätsprüfungen hinsichtlich des baulichen Brandschutzes für Machbarkeitsstudien oder Projektentwicklungen.

Gefährdungs- und Risikoanalyse

  • Überprüfung der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele.
  • Ermittlung der Personengefährdungen und der Risiken für Sachwerte.
  • Schutzzielorientierte Analyse von Sondernutzungen.

Brandschutzkonzepte / Brandschutznachweise

  • Für Sonderbauten und Gebäude besonderer Art und Nutzung sind in Deutschland differenzierte Nachweise im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Die Anforderungen für den vorbeugenden baulichen und technischen Brandschutz, die erforderlichen Maßnahmen für den abwehrenden Brandschutz und die organisatorischen-betrieblichen Brandschutzmaßnahmen werden in Brandschutzkonzepten aufgestellt, mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt und in der Fachplanung Brandschutz dokumentiert.

Brandschutztechnische Stellungnahmen

  • Fortschreibungen und Ergänzung von Brandschutzkonzepten für genehmigungsrelevante Planungsänderungen.
  • Beurteilung von Umplanungen und Sonderlösungen hinsichtlich des Brandschutzes.

Veranstaltungs- und Sicherheitskonzepte

  • Objekt- und Nutzungsspezifische Analyse von Gebäuden für Sonderveranstaltungen mit erhöhtem Besucher- und Personenaufkommen.
  • Beurteilung von Veranstaltungen und Volksfesten in Gebäuden und im Freien hinsichtlich der Flucht- und Rettungswege.

Modernisierungs-, Sanierungs- und Optimierungskonzepte

  • Brandschutzsanierungskonzepte für Bestandsgebäude.
  • Nachträgliche Aufstellung von Brandschutzkonzepten und Brandschutzplänen für Bestandsgebäude.
  • Nutzungs- und gebäudespezifische Analyse von bestehenden Sicherheitseinrichtungen bezüglich der Erfordernis für Instandsetzung und Erhalt.
  • Begleitung der Genehmigungsverfahren für Änderung und Rückbau von Sicherheitseinrichtungen.
ÖFFNUNGSZEITEN
Mo.-Do.
8.00 - 16.00 Uhr
Fr.
8.00 - 13.00 Uhr
Sa.-So. & Feiertags:
geschlossen