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Buchkapitel Location Checkliste

3.4 Location Checkliste

Die nachfolgende Location Checkliste hat sich für die Erstellung der motivspezifischen Gefährdungsbeurteilung in der Praxis bewährt und dient als Arbeitshilfe vor Ort. Der Drehort bzw. das Filmmotiv ist eine Betriebs- / Arbeitsstätte, auch wenn diese nur zeitlich begrenzt besteht.

Dazu gehören auch:

  • Verkehrswege
  • Lager-, Maschinen- und Nebenräume
  • Pausen-, Bereitschafts-, Liegeräume, Räume für körperliche Ausgleichsübungen
  • Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume (Sanitärräume)
  • Sanitätsräume

Für das Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Der Arbeitgeber hat Arbeitsstätten nach dieser Verordnung, sonstigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln sowie gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen einzurichten und zu betreiben (§ 3 ArbStättV). Ausnahmen von der Arbeitsstättenverordnung kann die Gewerbeaufsicht zulassen, wenn der Arbeitgeber andere, ebenso wirksame Schutzmaßnahmen trifft oder die Durchführung einer Vorschrift im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Jede Abweichung muss mit dem Schutz der Arbeitnehmer vereinbar sein (§ 4 ArbStättV). Der Arbeitgeber darf von den genannten Regeln und Erkenntnissen abweichen, wenn er ebenso wirksame Maßnahmen trifft und dies auch nachweisen kann.

Location-Checkliste-Filmproduktion

Die komplette Location-Checkliste (10 Seiten) können Sie hier als abspeicherbares PDF Formular herunterladen.

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