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Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Die gesetzliche Forderung

Die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht, die aus dem Paragraphen 5 Ziff. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hervorgeht. Diese Pflicht besteht seit Ende Juni 2013.

Warum?

Arbeitsbedingte psychische Belastungsfaktoren können bei den Beschäftigten Fehlbeanspruchungsfolgen, wie zum Beispiel: Stress, psychische Ermüdung, emotionale Erschöpfung und Monotonie hervorrufen. Die Wissenschaft sieht eine psychische Belastung wertneutral als "die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken". Die Norm DIN EN ISO 10075 definiert eine psychische Belastung.

Wer ist Zuständig?

Grundsätzlich ist der Unternehmer oder die zuständige Führungskraft für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Auf Grund der Komplexität des Themas ist das Hinzuziehen von Experten oder Expertinnen, wie zum Beispiel Arbeitsmediziner und/oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit ratsam. Ausdrücklich empfohlen ist ein gemeinsames Vorgehen mit den Beschäftigten oder deren Vertretung (Betriebsrat).

Arbeitshilfen

Unternehmen die sich bereits im Vorfeld über die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung informiert haben werden feststellen, dass sich nur wenige fundierte und verständliche Arbeitshilfen im Internet finden lassen. Die einzelnen Berufsgenossenschaften veröffentlichen zwar Informationsschriften und Handlungshilfen auf Ihren Webseiten ( z.B. VBG Fachwissen), doch viele Arbeitshilfen, wie z.B. die ToolBox 1.2 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind nicht mehr veröffentlicht. Der Großteil der kostenfreien Arbeitshilfen, wie die ChEF Listen, BASA und SIGMA gelten als veraltet und wurden teilweise aus dem Netz entfernt. Als Äquivalent werden die Unternehmen im Internet u.a. das standardisierte Online-Verfahren IMPULS- Test|2® Professional oder auch COPSOQ den Fragebogen zur Messung der psychischen Belastung finden. Die Nutzungs- / Lizenzpreise liegen hier zwischen 900 Euro und 6.800 Euro (Stand 02.2018).

Vorgehensweisen

Folgende Vorgehensweisen, einzeln oder kombiniert kommen für die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung in Frage:
- Standardisierte schriftliche Mitarbeiterbefragung
- Beobachtungsinterviews
- Moderierte Analyseworkshops
Bei allen Vorgehensweisen ist die Dokumentation der ermittelten psychischen Belastungen, die Risikobewertung und die getroffenen Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen unumgänglich. Dies gilt gleichfalls für die Wirksamkeitskontrollen der umgesetzten Schutzmaßnahmen.

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