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Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für Privatpersonen / Selbstzahler

LKW-Fahrer | Taxi-, Shuttle- und Busfahrer

Untersuchungen nach FEV

Für die Erteilung eines Führerscheins zur Personenbeförderung bzw. für Berufskraftfahrer sind, je nach Klassen, ärztliche Untersuchungen und medizinische Tauglichkeitstests bezüglich der körperlichen und psychomentalen Leistungsfähigkeit erforderlich.

In der Fahrerlaubnisverordnung sind die Voraussetzungen für die einzelnen Führerscheinklassen geregelt. Hier sind detaillierte Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung der Fahrerlaubnisbewerber und -inhaber festgeschrieben. Ziel ist es, durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen, Krankheiten zu erkennen, welche mit der sicheren Beherrschung von Fahrzeugen nicht vereinbar sind.

Wir bieten Ihnen die notwendigen Untersuchungen in unserer betriebsärztlichen Praxis in 14542 Werder (Havel), fußläufig vom Regionalbahnhof RE1 erreichbar an.

Hier gehts zu den Untersuchungen - Terminbuchungen!

Kurzübersicht


Befristung der Fahrerlaubnis bei verschiedenen FS-Klassen

  • Ärztliche Untersuchungen vor Ersterteilung bzw. Verlängerung zur Überwachung der gesundheitlichen Eignung.
  • Besondere Anforderungen für Busfahrer und andere Fahrgastbeförderer.

LKW-Fahrer (FS-Klassen C, CE)

(mindestens alle 5 Jahre bzw. als Erstbewerber und ab dem 47. Lebensjahr)
  • Anamnese
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie) - Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV

Taxi-, Shuttle- und Busfahrer (FS-Klassen D, D1, DE, D1E)

(mindestens alle 5 Jahre)
  • Anamnese
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie) - Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
  • Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis werden hinsichtlich besonderer Anforderungen geprüft: Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit nach Anlage 5.2 FeV (dieser wird bei Busfahrern mit FK D ab dem 50. Lebensjahr und bei Taxifahrern (FzF) ab dem 60. Lebensjahr obligatorisch).
Ergeben sich bei der Untersuchung Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung detailliert aufgeführt sind, wie z.B. Diabetes, Epilepsie, Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Suchterkrankungen..., muss die Fahreignung durch eine weitergehende fachärztliche Untersuchung beurteilt werden.

Rechtliche Grundlage für die Psychometrie für Berufskraftfahrer

Die Fahrerlaubnisverordnung fordert im § 10 Abs. 2 FeV die medizinisch - psychologische Untersuchung (Psychometrie). Dort wird erläutert, dass jeder die Untersuchung durchlaufen muss, der die Führerscheinklasse D, D1, DE, D1E oder den Personenbeförderungsschein (P-Schein) erwerben möchte. Damit soll sichergestellt werden, dass der Führerscheininhaber: geistig in der Lage ist, einen Reisebuss, ein Shuttle oder ein Taxi zu führen und die körperlichen Voraussetzungen hierfür mitbringt.

Hier können Sie einen verbindlichen Untersuchungstermin buchen
Nach Auswahl der Untersuchung gelangen Sie zum Buchungskalender!


Untersuchungen nach FeV

Untersuchungen im Paket

LKW-Führerschein komplett oder Verlängerung TAXI-, Shuttle-, BUS-Führerschein ohne Reaktionstest

226,10 € inkl. Labor, inkl. 19% MwSt. | Zahlbar am Untersuchungstag bargeldlos via EC- oder Kreditkarte

Jetzt Praxistermin buchen


TAXI-, Shuttle-, BUS-Führerschein mit Reaktionstest / Psychometrie
(zur Erlangung / Verlängerung des P-Schein`s)

343,91 € inkl. Labor, inkl. 19% MwSt. | Zahlbar am Untersuchungstag bargeldlos via EC- oder Kreditkarte

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Untersuchungen nach FeV

Einzeluntersuchungen

Sehtest (LKW, TAXI, BUS)

138,04 € inkl. 19% MwSt. | Zahlbar am Untersuchungstag bargeldlos via EC- oder Kreditkarte

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Ärztliche Untersuchung (LKW, TAXI, BUS)

88,06 € inkl. Labor, inkl. 19% MwSt. | Zahlbar am Untersuchungstag bargeldlos via EC- oder Kreditkarte

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Psychometrie (Reaktionstest)

117,81 € inkl. 19% MwSt. | Zahlbar am Untersuchungstag bargeldlos via EC- oder Kreditkarte

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Gutachten nach §11 FeV

je nach Zeitaufwand ab 850.- € | Zahlbar in der Praxis bargeldlos via EC- oder Kreditkarte

Sie haben Fragen dazu - wir rufen Sie zurück

Online-Buchung Praxistermin

(für Unternehmen die Beschäftigte zur Untersuchung entsenden)

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Arbeitsmedizinische Untersuchungen

1 Stunde

Kombiuntersuchung

(mehrere Untersuchungen pro Proband / Person - bitte hier klicken!)

Untersuchung übernehmen


60 Minuten

Tätigkeiten mit asbestfaserhaltigen Staub

ehemals G1.2

Untersuchung übernehmen

60 Minuten

Tätigkeiten mit Benzol

ehemals G8

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Tätigkeit im Lärmbereich

ehemals G20

Untersuchung übernehmen

60 Minuten

Ergänzungsuntersuchung Lärm II

(bei Auffälligkeiten)

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Hitze- & Kältearbeit

ehemals G21 und G30

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Tätigkeiten mit Hautbelastung

ehemals G24

Untersuchung übernehmen

1 Stunde
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

ehemals G25

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Tragen von Atemschutzgeräten Kl. 1

ehemals G26.1

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Tragen von Atemschutzgeräten Kl. 2

ehemals G26.2

Untersuchung übernehmen

1,5 Stunden

Tragen von Atemschutzgeräten Kl. 3

ehemals G26.3

Untersuchung übernehmen

1 Stunde
Arbeiten in sauerstoffreduzierter Umg.

ehemals G28.1 18%, G28.2 15%

Untersuchung übernehmen

1,5 Stunden

Aufenthalt im Ausland

ehemals G23

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

ehemals G37

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Schweißrauche

ehemals G39

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Tätigkeiten mit Absturzgefährdung bis zum 40. Lebensjahr

ehemals G41

Untersuchung übernehmen

1,5 Stunden

Tätigkeiten mit Absturzgefährdung ab dem 40. Lebensjahr

ehemals G41

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

ehemals G42

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Hartholzstaub)

ehemals G44

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Belastungen des Muskelskelettsystems

ehemals G46

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Tätigkeiten im Schichtbetrieb

(mehr als 2 Stunden und zwischen 23 und 6 Uhr)

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Wunschvorsorge

(auf Veranlasssung des/der Beschäftigten hin)

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Medizinische Tauglichkeitsuntersuchung

nach VDV 714

Untersuchung übernehmen



Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

40 Minuten

LKW Führerschein komplett

FeV

Untersuchung übernehmen

20 Minuten

Sehtest (LKW, TAXI, BUS)

FeV

Untersuchung übernehmen

20 Minuten

Ärztliche Untersuchung (LKW, TAXI, BUS)

FeV

Untersuchung übernehmen

40 Minuten
TAXI-, BUS-Führerschein ohne Reaktionstest

Sehtest + ärztliche Untersuchung aber OHNE Psychometrie

Untersuchung übernehmen


1 Stunde

Psychometrie / Reaktionstest

FeV Anlage 5 - für P-Schein

Untersuchung übernehmen



Blutentnahme / Titerkontrolle / Impfung

15 Minuten

Blutentnahme, Titerkontrolle



Untersuchung übernehmen

20 Minuten

Impfung



Untersuchung übernehmen


Gebühren & Kosten

Übersicht der Gebühren & Kosten

Umbau des Speisesaals der ehemaligen Vulkanfiberfabrik in Werder (Havel) zum BfbA Headquarter

Wir haben im September 2021 mit den Umbaumaßnahmen des alten Speisesaals der ehemaligen Vulkanfiberfabrik begonnen und die Arbeiten 8 Monate später erfolgreich abgeschlossen. Entstanden ist ein großzügiges Büroloft mit einer modernen arbeitsmedizinischen Praxis, verglaste Büroräume, ein offenes Video-Konferenzstudio und ein lichtdurchfluteter weiträumiger Innenbereich mit Billardtisch und Pausen- Entspannungsbereich.

Presse / Literatur

Anamnese



Anamnese Vorsorgeuntersuchungen

Anamnese Führerscheinuntersuchungen

Anamnese Impfungen

Erklärung Führerscheinuntersuchung -privat-

Erklärung Schweigepflichtentbindung


Zur Vorbereitung der arbeitsmedizinischen Untersuchung (Angebotsvorsorge, Pflichtvorsorge, Eignungsuntersuchung) oder Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung FeV können Sie hier Ihre Daten für die notwendige Gesundheitsanamnese eingeben. Die Gesundheitsangaben sind freiwillig. Pflichtangaben sind Ihre persönlichen Daten sowie Fragen im Zusammenhang mit Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung.

Wir legen Ihre Untersuchungsdokumente, wie Befunde und/oder Bescheinigungen (nach Verfügbarkeit) in unsere geschützte und verschlüsselte Vorsorge-Cloud für maximal 30 Tage ab. Ihre persönlichen Zugangsdaten (Barcode) erhalten Sie heute von unserem Assistenzpersonal ausgehändigt. Haben Sie Fragen hierzu? Bitte sprechen Sie uns an!

Wir informieren Sie via SMS, wenn neue arbeitsmedizinische Dokumente für Sie verfügbar sind.
Bitte geben Sie dazu Ihre Mobilfunknummer im nachfolgenden Formular an!

Untersuchungen nach FeV

Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) / Personenbeförderungsschein / Medizinisch - psychologische Untersuchung für Berufskraftfahrer

Für die Erteilung eines Führerscheins zur Personenbeförderung bzw. für Berufskraftfahrer sind, je nach Klassen, ärztliche Untersuchungen und medizinische Tauglichkeitstests bezüglich der körperlichen und psychomentalen Leistungsfähigkeit erforderlich.

In der Fahrerlaubnisverordnung vom 01.01.1999 sind die Voraussetzungen für die einzelnen Führerscheinklassen geregelt. Hier sind detaillierte Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung der Fahrerlaubnisbewerber und -inhaber festgeschrieben. Ziel ist es, durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen, Krankheiten zu erkennen, welche mit der sicheren Beherrschung von Fahrzeugen nicht vereinbar sind.

Befristung der Fahrerlaubnis bei verschiedenen FS-Klassen

  • Ärztliche Untersuchungen vor Ersterteilung bzw. Verlängerung zur Überwachung der gesundheitlichen Eignung.
  • Besondere Anforderungen für Busfahrer und andere Fahrgastbeförderer.

Taxi-, Shuttle- und Busfahrer (FS-Klassen D, DE)

(mindestens alle 5 Jahre)
  • Anamnese
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
  • Konzentrations- und Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV (dieser wird bei Busfahrern mit FK D ab dem 50. Lebensjahr und bei Taxifahrern (FzF) ab dem 60. Lebensjahr obligatorisch)
  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)

LKW-Fahrer (FS-Klassen C, CE)

(mindestens alle 5 Jahre bzw. als Erstbewerber und ab dem 47. Lebensjahr)
  • Anamnese
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie) - Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
Ergeben sich bei der Untersuchung Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung detailliert aufgeführt sind, wie z.B. Diabetes, Epilepsie, Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Suchterkrankungen..., muss die Fahreignung durch eine weitergehende fachärztliche Untersuchung beurteilt werden.

Rechtliche Grundlage für die MPU für Berufskraftfahrer

Die Fahrerlaubnisverordnung fordert im § 10 Abs. 2 FeV die medizinisch - psychologische Untersuchung. Dort wird erläutert, dass jeder Untersuchung durchlaufen muss, der die Führerscheinklasse D oder den Personenbeförderungsschein erwerben möchte. Damit soll sichergestellt werden, dass der Führerscheininhaber: geistig in der Lage ist, einen Reisebuss oder Taxi zu führen und die körperlichen Voraussetzungen hierfür mitbringt.

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