Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung
Das aktuelle Thema auch in 2018!
Die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht, die aus dem Paragraphen 5 Ziff. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hervorgeht. Diese Pflicht besteht seit Ende Juni 2013.




