(z.B. Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Durchfahrregale, Durchlaufregale, Einfahrregale, u.s.w.)
Gemäß DIN EN 15635 gelten folgende Vorgaben für die Regalinspektion - Regalprüfung von Stahlregalanlagen:
9.4.2 "Die Regalinspektion ... ist üblicherweise vom Boden aus durchzuführen, wo am meisten Beschädigungen auftreten." Sie kann während des laufenden Betriebes erfolgen - die Regale müssen nicht geräumt werden!
9.4.2.2 Sichtkontrollen "Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Regalinspektionen wöchentlich durchgeführt werden bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Ein formaler, schriftlicher Bericht ist aufzubewahren."
9.4.2.3 Experteninspektion "In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Regalinspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dem Sicherheitsbeauftragten ist ein schriftlicher Bericht über Beobachtungen und Vorschlägen zu jeglichen erforderlichen Handlungen zu übergeben."
Dies bedeutet, dass die fachkundige Person ...
BfbA - Regalprüfer verfügen über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen mit Lagertechnik und Regalsystemen.
Sie werden regelmäßig fortgebildet und sind von der DEKRA als "befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen" geprüft & zertifiziert.
Die BfbA übernimmt Prüfaufträge zur Regalinspektion - Regalprüfung bundesweit.
Voraussetzungen (seitens des Kunden = Regalbetreiber)
¹ Bei alten Regalanlagen ohne Herstellerkennzeichnung und fehlender Aufbauanleitung kann evtl. beim deutschen Patent- und Markenamt durch die Gebrauchsmusterbestimmung der Hersteller ermittelt werden.
Die BfbA Inspektion beinhaltet:
Sichtkontrolle (im Norm fall vom Boden aus), gemäß DIN EN 15635 wird geprüft:
Dokumentation & Bericht