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Arbeitsschutz gegen das Coronavirus 
unter Berücksichtigung des neuen Arbeitsschutzstandards COVID-19 vom 16. April 2020 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) in Verbindung mit §5 Arbeitsschutzgesetz sowie der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar 2021.

Update: 26. Januar 2021 - Gefährdungsbeurteilung an die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung angepasst!

COVID-19_BfbA
Die Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie ist eine Gefahr für die Gesundheit einer unbestimmten Zahl von Personen und zugleich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie hat erhebliche Auswirkungen auf das Leben jedes Einzelnen. Sie betrifft jegliche wirtschaftliche Aktivität und damit die ganze Arbeitswelt. Sicherheit und Gesundheitsschutz und das Hochfahren der Wirtschaft können nur im Gleichklang funktionieren, soll ein Stop-and-Go-Effekt vermieden werden. Die nachfolgende Gefährdungsbeurteilung verfolgt u.a. das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern. Der Arbeitgeber hat insbesondere Maßnahmen zu ergreifen, die der Kontaktreduzierung dienen und bei notwendigen Kontakten die Beschäftigten besser schützen sowie die Konzentration an luftgetragenen Viren in der Arbeitsumgebung soweit wie möglich verringern. Dabei ist die Rangfolge von technischen über organisatorischen bis hin zu personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu beachten. Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber hat sich von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten beraten zu lassen sowie mit den betrieblichen Interessensvertretungen abzustimmen. Hat der Betrieb einen Arbeitsschutzausschuss, koordiniert dieser zeitnah die Umsetzung der zusätzlichen Infektionsschutz-Maßnahmen und unterstützt bei der Kontrolle ihrer Wirksamkeit. Alternativ kann auch ein Koordinations-/Krisenstab unter Leitung des Arbeitgebers oder einer nach § 13 ArbSchG/DGUV Vorschrift 1 beauftragten Person unter Mitwirkung von Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt eingerichtet werden.

Unsere Arbeitshilfe "Gefährdungsbeurteilung -Infektionsprophylaxe-" ist ein editierbares PDF Formular mit insgesamt 7 DIN A4 Seiten (im Quer- und Hochformat) zzgl. Betriebsanweisungen (Hygienemaßnahmen sowie Tragen von FFP2-Masken).

Vorteile bei der Nutzung unserer Arbeitshilfe:
  • Ihr Logo kann in das Dokument eingefügt werden,
  • Ihre Einträge können im PDF gespeichert werden,
  • Das PDF kann in hoher Qualität ausgedruckt werden,
  • Unsere Arbeitshilfe (Gefährdungsbeurteilung) wird von den Berufsgenossenschaften und staatlichen Aufsichtsbehörden anerkannt bzw. akzeptiert.
Folgende Gefährdungen / Fragestellungen werden in der Arbeitshilfe abgehandelt:
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Außendienst
  • Lüftung
  • Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume
  • Homeoffice
  • Arbeitsmittel und Werkzeuge
  • Dienstreisen und Meetings
  • Arbeitszeit- und Pausengestaltung
  • Gesichtsmasken (FFP2)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • u.v.m.
Es gibt keine Übergangsfrist für die Gefährdungsbeurteilung COVID-19!
Es drohen hohe Bußgelder bis zu 10.000 €, wenn sie ihre Gefährdungsbeurteilungen nicht um die Coronapandemie (COVID-19) aktualisiert und unternehmensweit durchgeführt haben.
Die Bestimmungen der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung können von den zuständigen Arbeitsschutzbehörden grundsätzlich auf dem Wege einer Anordnung durchgesetzt werden. Verstöße gegen solche Verordnungen werden mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet.
  • Bezug und Nutzungslizenz

  • 199,90€*

    Dokumenten-Bezug und einmalige Nutzungslizenz**

    Der Preis versteht sich für den einmaligen Bezug via E-Mail und die "interne" Nutzung im Unternehmen. Die Weitergabe oder Nutzung für verschiedene Unternehmen ist ausgeschlossen.
    * inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer
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