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Untersuchungen nach FeV

Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) / Personenbeförderungsschein / Medizinisch - psychologische Untersuchung für Berufskraftfahrer

Für die Erteilung eines Führerscheins zur Personenbeförderung bzw. für Berufskraftfahrer sind, je nach Klassen, ärztliche Untersuchungen und medizinische Tauglichkeitstests bezüglich der körperlichen und psychomentalen Leistungsfähigkeit erforderlich.

In der Fahrerlaubnisverordnung vom 01.01.1999 sind die Voraussetzungen für die einzelnen Führerscheinklassen geregelt. Hier sind detaillierte Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung der Fahrerlaubnisbewerber und -inhaber festgeschrieben. Ziel ist es, durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen, Krankheiten zu erkennen, welche mit der sicheren Beherrschung von Fahrzeugen nicht vereinbar sind.

Befristung der Fahrerlaubnis bei verschiedenen FS-Klassen

  • Ärztliche Untersuchungen vor Ersterteilung bzw. Verlängerung zur Überwachung der gesundheitlichen Eignung.
  • Besondere Anforderungen für Busfahrer und andere Fahrgastbeförderer.

Taxi-, Shuttle- und Busfahrer (FS-Klassen D, DE)

(mindestens alle 5 Jahre)
  • Anamnese
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
  • Konzentrations- und Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV (dieser wird bei Busfahrern mit FK D ab dem 50. Lebensjahr und bei Taxifahrern (FzF) ab dem 60. Lebensjahr obligatorisch)
  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)

LKW-Fahrer (FS-Klassen C, CE)

(mindestens alle 5 Jahre bzw. als Erstbewerber und ab dem 47. Lebensjahr)
  • Anamnese
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie) - Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
Ergeben sich bei der Untersuchung Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung detailliert aufgeführt sind, wie z.B. Diabetes, Epilepsie, Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Suchterkrankungen..., muss die Fahreignung durch eine weitergehende fachärztliche Untersuchung beurteilt werden.

Rechtliche Grundlage für die MPU für Berufskraftfahrer

Die Fahrerlaubnisverordnung fordert im § 10 Abs. 2 FeV die medizinisch - psychologische Untersuchung. Dort wird erläutert, dass jeder Untersuchung durchlaufen muss, der die Führerscheinklasse D oder den Personenbeförderungsschein erwerben möchte. Damit soll sichergestellt werden, dass der Führerscheininhaber: geistig in der Lage ist, einen Reisebuss oder Taxi zu führen und die körperlichen Voraussetzungen hierfür mitbringt.

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