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Arbeitsmedizin

Herzlich Willkommen in unserer Arbeitsmedizinischen Praxis.

Buchen Sie hier einfach online in nur wenigen Schritten einen arbeitsmedizinischen Untersuchungstermin
Ihrer Wahl für unsere Praxis in 14542 Werder (Havel).


Anmeldungen nehmen wir nur mit vorheriger Kostenübernahmeerklärung entgegen.
Ihre Anmeldung ist verbindlich, wenn wir Ihnen Ihre Terminbuchung (via E-Mail) schriftlich bestätigen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung telefonisch unter der Rufnummer 03327.7322560 an uns.


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  • Herzlich Willkommen

    im arbeitsmedizinischen Vorsorgezentrum Werder (Havel)

Online-Buchung Praxistermin

(für Unternehmen die Beschäftigte zur Untersuchung entsenden)

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Arbeitsmedizinische Untersuchungen

1 Stunde

Kombiuntersuchung

(mehrere Untersuchungen pro Proband / Person - bitte hier klicken!)

Untersuchung übernehmen


30 Minuten

Tätigkeit im Lärmbereich

ehemals G20

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Hitze- & Kältearbeit

ehemals G21 und G30

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Tätigkeiten mit Hautbelastung

ehemals G24

Untersuchung übernehmen

1 Stunde
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

ehemals G25

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Tragen von Atemschutzgeräten Kl. 1

ehemals G26.1

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Tragen von Atemschutzgeräten Kl. 2

ehemals G26.2

Untersuchung übernehmen

1,5 Stunden

Tragen von Atemschutzgeräten Kl. 3

ehemals G26.3

Untersuchung übernehmen

1 Stunde
Arbeiten in sauerstoffreduzierter Umg.

ehemals G28.1 18%, G28.2 15%

Untersuchung übernehmen

1,5 Stunden

Aufenthalt im Ausland

ehemals G23

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

ehemals G37

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Schweißrauche

ehemals G39

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Tätigkeiten mit Absturzgefährdung bis zum 40. Lebensjahr

ehemals G41

Untersuchung übernehmen

1,5 Stunden

Tätigkeiten mit Absturzgefährdung ab dem 40. Lebensjahr

ehemals G41

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

ehemals G42

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Belastungen des Muskelskelettsystems

ehemals G46

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Medizinische Tauglichkeitsuntersuchung

nach VDV 714

Untersuchung übernehmen



Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

40 Minuten

LKW Führerschein komplett

FeV

Untersuchung übernehmen

20 Minuten

Sehtest (LKW, TAXI, BUS)

FeV

Untersuchung übernehmen

20 Minuten

Ärztliche Untersuchung (LKW, TAXI, BUS)

FeV

Untersuchung übernehmen

40 Minuten
TAXI-, BUS-Führerschein ohne Reaktionstest

Sehtest + ärztliche Untersuchung aber OHNE Psychometrie

Untersuchung übernehmen


1 Stunde

Psychometrie / Reaktionstest

FeV Anlage 5 - für P-Schein

Untersuchung übernehmen



Blutentnahme / Titerkontrolle / Impfung

15 Minuten

Blutentnahme, Titerkontrolle



Untersuchung übernehmen

20 Minuten

Impfung



Untersuchung übernehmen


Gebühren & Kosten

Übersicht der Gebühren & Kosten

Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmediziner der BfbA erfüllen einen wesentlichen Teil des präventiven Auftrags in dem medizinischen Versorgungssystem. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu einer partnerschaftlichen Unternehmenskultur. Ziel betriebsärztlichen Handelns ist der gesunde, zufriedene und leistungsfähige Beschäftigte in einem wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen, das gleichermaßen kunden- wie beschäftigtenorientiert ist und die ihm eigenen Gesundheitspotentiale bereits bei der Arbeits- und Organisationsgestaltung berücksichtigt. Die Arbeitsmediziner und Betriebsärzte der BfbA unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung ihres betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements, indem sie die Bedingungen von Gesundheit analysieren und Faktoren, die Gesundheit schützen und fördern in den Mittelpunkt stellen.

Beratungs- und Betreuungsleistungen in der Arbeitsmedizin

  • Leistungserbringung nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes ASiG und der DGUV Vorschrift 2
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeleistungen nach der neuen Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) 2013
  • Pflichtvorsorge - Angebotsvorsorge - Wunschvorsorge - Tauglichkeitsuntersuchungen - Eignungsuntersuchungen in unserem Vorsorgezentrum in 14542 Werder (Havel)

Spezialgebiete unseres Fachbereiches Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmediziner der BfbA beraten und unterstützen auch in den Bereichen:

  • Suchtprävention
  • Arbeitspsychologie
  • Mutterschutz
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Betriebliche Wiedereingliederung (BEM)

In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 12.7.2019) wird die Form der betriebsärztlichen Untersuchungen neu definiert. Dabei kommen auch einige neue Pflichten auf den Arbeitgeber (Unternehmer) zu.

Arbeitsmedizinische Vorsorge fällt ab sofort unter die ärztliche Schweigepflicht. Das heißt, der Unternehmer erhält nur noch eine einfache Teilnahmebescheinigung die keine ärztlichen bzw. untersuchungsrelevanten Befunde enthält. Informationen über gesundheitliche Bedenken kann der Betriebsarzt nur noch an den Unternehmer weiterleiten, wenn dies der Beschäftigte ausdrücklich gewünscht hat.

Der Unternehmer ist verpflichtet eine Vorsorgekartei zu führen. In dieser Kartei werden die Beschäftigten mit ihren Arbeitsbereichen erfasst und entsprechend den Pflicht- und Angebotsvorsorgeanlässen zugeordnet. Für die geforderte Vorsorgekartei gibt es keine formaljuristische Anforderung. In der Praxis hat sich eine elektronische Liste (Excel) bewährt. Eine Mustervorlage kann hier heruntergeladen werden.

Haben Sie Fragen zur neuen ArbMedVV, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge oder zu den notwendigen Anlässen?
Sind Sie auf der Suche nach einem Betriebsarzt bzw. eines Partners in der Arbeitsmedizin?

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen!

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  • Hautschutz im Berufsleben

    Der richtige Umgang mit Hautschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsprodukten im Berufsleben sind wichtig, um Hautirritationen vorzubeugen. In einem Beitrag der Zeitschrift "Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin" (ASU) stellt das IPA die wichtigsten Aspekte dieses Themas vor.

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    (21.03.2023) Das Homeoffice hat auch Auswirkungen auf die Nutzung des Büros. Immer mehr Beschäftigte teilen sich ihren Büro-Arbeitsplatz mit Kolleginnen und Kollegen. Der Fachbegriff dafür ist Desk Sharing. Wie setzten die Betriebe Desk Sharing um? Wie sind die Arbeitsplätze ausgestattet? Welche Belastung gibt es für die Beschäftigten?

  • Vorläufige Zahlen für 2022

    (22.03.2023) Die Corona-Pandemie spiegelt sich weiterhin in den vorläufigen Unfall- und Berufskrankheiten-Zahlen wider, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, heute veröffentlicht hat.

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    Am 20. Februar war Tag der sozialen Gerechtigkeit - ein guter Anlass, um Einstellungsverfahren auf Diskriminierungsfreiheit zu prüfen. Die "Initiative neue Qualität der Arbeit" (INQA) zeigt, worauf dabei zu achten ist.

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    Am 2. Februar 2023 trat die Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft. Beschäftigte vor Infektionen zu schützen, ist aber weiterhin Aufgabe der Arbeitgebenden. Ob und welche Schutzmaßnahmen nötig sind, legen Betriebe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Hier finden Sie FAQ zu aktuellen Regelungen, COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall sowie Post-Covid bzw. Long-Covid.

  • 12 Nominierte für den größten deutschen Medienpreis im Bereich Behindertensport

    (28.03.2023) 12 potenzielle Gewinnerinnen und Gewinner sind für den German Paralympic Media Award nominiert. Zum 22. Mal verleiht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung den größten Medienpreis im Bereich Behindertensport. Prämiert werden herausragende journalistische Beiträge zum Sport von Menschen mit Behinderung.

  • Report zur Arbeitszeit

    Der aktuelle "Arbeitszeitreport Deutschland" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liefert einen Überblick über die Arbeitszeitrealität von Erwerbstätigen in Deutschland.

  • Online-Services

    Einen Arbeitsunfall anzeigen, ein Unternehmen an- oder abmelden - seit dem Jahreswechsel stehen mehr als 30 Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auch online zur Verfügung. Im Serviceportal können Unternehmen und Versicherte Anliegen zeit- und ortsunabhängig erledigen.

  • Wann rufe ich einen Rettungswagen?

    Nach einem Unfall heißt es, zügig, aber mit Ruhe zu handeln. Nicht immer ist es notwendig gleich den Notruf zu wählen. Die BG BAU erklärt, wie die betriebliche Organisation der Ersten Hilfe auszusehen hat und wann eine Unfall-Anzeige erfolgen sollte.