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Arbeitsmedizin

Herzlich Willkommen in unserer Arbeitsmedizinischen Praxis.

Buchen Sie hier einfach online in nur wenigen Schritten einen arbeitsmedizinischen Untersuchungstermin
Ihrer Wahl für unsere Praxis in 14542 Werder (Havel).


Anmeldungen nehmen wir nur mit vorheriger Kostenübernahmeerklärung entgegen.
Ihre Anmeldung ist verbindlich, wenn wir Ihnen Ihre Terminbuchung (via E-Mail) schriftlich bestätigen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung telefonisch unter der Rufnummer 03327.7322560 an uns.


- Übersicht der Gebühren und Kosten (hier klicken)



  • Herzlich Willkommen

    im arbeitsmedizinischen Vorsorgezentrum Werder (Havel)

Online-Buchung Praxistermin

(für Unternehmen die Beschäftigte zur Untersuchung entsenden)

Buchen Sie jetzt hier die gewünschte/n Untersuchung/en!

Nach der Auswahl gelangen Sie zu unserem Praxiskalender!



Arbeitsmedizinische Untersuchungen

1 Stunde

Kombiuntersuchung

(mehrere Untersuchungen pro Proband / Person - bitte hier klicken!)

Untersuchung übernehmen


60 Minuten

Tätigkeiten mit asbestfaserhaltigen Staub

ehemals G1.2

Untersuchung übernehmen

60 Minuten

Tätigkeiten mit Benzol

ehemals G8

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Tätigkeit im Lärmbereich

ehemals G20

Untersuchung übernehmen

60 Minuten

Ergänzungsuntersuchung Lärm II

(bei Auffälligkeiten)

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Hitze- & Kältearbeit

ehemals G21 und G30

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Tätigkeiten mit Hautbelastung

ehemals G24

Untersuchung übernehmen

1 Stunde
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

ehemals G25

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Tragen von Atemschutzgeräten Kl. 1

ehemals G26.1

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Tragen von Atemschutzgeräten Kl. 2

ehemals G26.2

Untersuchung übernehmen

1,5 Stunden

Tragen von Atemschutzgeräten Kl. 3

ehemals G26.3

Untersuchung übernehmen

1 Stunde
Arbeiten in sauerstoffreduzierter Umg.

ehemals G28.1 18%, G28.2 15%

Untersuchung übernehmen

1,5 Stunden

Aufenthalt im Ausland

ehemals G23

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

ehemals G37

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Schweißrauche

ehemals G39

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Tätigkeiten mit Absturzgefährdung bis zum 40. Lebensjahr

ehemals G41

Untersuchung übernehmen

1,5 Stunden

Tätigkeiten mit Absturzgefährdung ab dem 40. Lebensjahr

ehemals G41

Untersuchung übernehmen

30 Minuten

Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

ehemals G42

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Hartholzstaub)

ehemals G44

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Belastungen des Muskelskelettsystems

ehemals G46

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Tätigkeiten im Schichtbetrieb

(mehr als 2 Stunden und zwischen 23 und 6 Uhr)

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Wunschvorsorge

(auf Veranlasssung des/der Beschäftigten hin)

Untersuchung übernehmen

1 Stunde

Medizinische Tauglichkeitsuntersuchung

nach VDV 714

Untersuchung übernehmen



Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

40 Minuten

LKW Führerschein komplett

FeV

Untersuchung übernehmen

20 Minuten

Sehtest (LKW, TAXI, BUS)

FeV

Untersuchung übernehmen

20 Minuten

Ärztliche Untersuchung (LKW, TAXI, BUS)

FeV

Untersuchung übernehmen

40 Minuten
TAXI-, BUS-Führerschein ohne Reaktionstest

Sehtest + ärztliche Untersuchung aber OHNE Psychometrie

Untersuchung übernehmen


1 Stunde

Psychometrie / Reaktionstest

FeV Anlage 5 - für P-Schein

Untersuchung übernehmen



Blutentnahme / Titerkontrolle / Impfung

15 Minuten

Blutentnahme, Titerkontrolle



Untersuchung übernehmen

20 Minuten

Impfung



Untersuchung übernehmen


Gebühren & Kosten

Übersicht der Gebühren & Kosten

Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmediziner der BfbA erfüllen einen wesentlichen Teil des präventiven Auftrags in dem medizinischen Versorgungssystem. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu einer partnerschaftlichen Unternehmenskultur. Ziel betriebsärztlichen Handelns ist der gesunde, zufriedene und leistungsfähige Beschäftigte in einem wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen, das gleichermaßen kunden- wie beschäftigtenorientiert ist und die ihm eigenen Gesundheitspotentiale bereits bei der Arbeits- und Organisationsgestaltung berücksichtigt. Die Arbeitsmediziner und Betriebsärzte der BfbA unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung ihres betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements, indem sie die Bedingungen von Gesundheit analysieren und Faktoren, die Gesundheit schützen und fördern in den Mittelpunkt stellen.

Beratungs- und Betreuungsleistungen in der Arbeitsmedizin

  • Leistungserbringung nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes ASiG und der DGUV Vorschrift 2
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeleistungen nach der neuen Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) 2013
  • Pflichtvorsorge - Angebotsvorsorge - Wunschvorsorge - Tauglichkeitsuntersuchungen - Eignungsuntersuchungen in unserem Vorsorgezentrum in 14542 Werder (Havel)

Spezialgebiete unseres Fachbereiches Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmediziner der BfbA beraten und unterstützen auch in den Bereichen:

  • Suchtprävention
  • Arbeitspsychologie
  • Mutterschutz
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Betriebliche Wiedereingliederung (BEM)

In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 12.7.2019) wird die Form der betriebsärztlichen Untersuchungen neu definiert. Dabei kommen auch einige neue Pflichten auf den Arbeitgeber (Unternehmer) zu.

Arbeitsmedizinische Vorsorge fällt ab sofort unter die ärztliche Schweigepflicht. Das heißt, der Unternehmer erhält nur noch eine einfache Teilnahmebescheinigung die keine ärztlichen bzw. untersuchungsrelevanten Befunde enthält. Informationen über gesundheitliche Bedenken kann der Betriebsarzt nur noch an den Unternehmer weiterleiten, wenn dies der Beschäftigte ausdrücklich gewünscht hat.

Der Unternehmer ist verpflichtet eine Vorsorgekartei zu führen. In dieser Kartei werden die Beschäftigten mit ihren Arbeitsbereichen erfasst und entsprechend den Pflicht- und Angebotsvorsorgeanlässen zugeordnet. Für die geforderte Vorsorgekartei gibt es keine formaljuristische Anforderung. In der Praxis hat sich eine elektronische Liste (Excel) bewährt. Eine Mustervorlage kann hier heruntergeladen werden.

Haben Sie Fragen zur neuen ArbMedVV, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge oder zu den notwendigen Anlässen?
Sind Sie auf der Suche nach einem Betriebsarzt bzw. eines Partners in der Arbeitsmedizin?

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen!

ÖFFNUNGSZEITEN
Mo.-Do.
8.00 - 16.00 Uhr
Fr.
8.00 - 13.00 Uhr
Sa.-So. & Feiertags:
geschlossen