Onlinehilfe - Ermittlung der aktuellen Beschäftigtenzahl

Die DGUV Vorschrift 2 fordert von Unternehmern die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Der Umfang der Bestellung ist abhängig von der Beschäftigtenzahl im Unternehmen.

Die nachfolgende Onlinehilfe der BfbA unterstützt Sie bei der Ermittlung der aktuellen Beschäftigtenzahl.
Der Schwerpunkt liegt hier auf der korrekten Berechnung der Teilzeitkräfte sowie der geringfügig Beschäftigten, im Sinne der DGUV Vorschrift 2!

Beschäftigtenzahl ermitteln:

Als Beschäftigte zählen auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind. In Heimarbeit Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz werden bei der Berechnung der Einsatzzeiten nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Personen, die aufgrund von Werkverträgen im Betrieb tätig sind oder werden (z.B. Fremdfirmenmitarbeiter).

Derzeitig in Ihrem Betrieb beschäftigte Personen:

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