Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
für Privatpersonen / Selbstzahler

Für die Erteilung eines Führerscheins zur Personenbeförderung bzw. für Berufskraftfahrer sind, je nach Klassen, ärztliche Untersuchungen und medizinische Tauglichkeitstests bezüglich der körperlichen und psychomentalen Leistungsfähigkeit erforderlich.
In der Fahrerlaubnisverordnung sind die Voraussetzungen für die einzelnen Führerscheinklassen geregelt. Hier sind detaillierte Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung der Fahrerlaubnisbewerber und -inhaber festgeschrieben. Ziel ist es, durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen, Krankheiten zu erkennen, welche mit der sicheren Beherrschung von Fahrzeugen nicht vereinbar sind.
Wir bieten Ihnen die notwendigen Untersuchungen in unserer betriebsärztlichen Praxis in 14542 Werder (Havel),
fußläufig vom Regionalbahnhof RE1 erreichbar an.

Online-Buchung Praxistermin FeV Privat

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LKW-Führerschein komplett oder Verlängerung

TAXI-, Shuttle-, BUS-Führerschein ohne Reaktionstest

Untersuchung des Sehvermögens- Anlage 6.2 FEV, Untersuchung über die körperliche Eignung - Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung und ärztliche Beratung
- Praxislabor + Urin
- Hörtest (Audiometrie)
- Sehtest
- Ärztliche Bescheinigung

226,10 € inkl. Labor, inkl. 19% MwSt.
Zahlbar am Untersuchungstag bargeldlos via EC- oder Kreditkarte

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TAXI-, Shuttle-, BUS-Führerschein mit Reaktionstest / Psychometrie
(zur Erlangung / Verlängerung des P-Schein`s)

Untersuchung des Sehvermögens- Anlage 6.2 FeV, Untersuchung über die körperliche Eignung - Anlage 5.1 FeV, Durchführung von Leistungsuntersuchungen nach Anlage 5 Nr. 2 FeV
- Untersuchung und ärztliche Beratung
- Praxislabor + Urin
- Hörtest (Audiometrie)
- Sehtest
- Ärztliche Bescheinigung
- Reaktionstest mit dem Wiener Testsystem (Schuhfried)
- Gutachten

343,91 € inkl. Labor, inkl. 19% MwSt.
Zahlbar am Untersuchungstag bargeldlos via EC- oder Kreditkarte

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Sehtest (LKW, TAXI, BUS)

Untersuchung des Sehvermögens- Anlage 6.2 FeV
- Untersuchung und ärztliche Beratung
- Sehtest
- Ärztliche Bescheinigung

138,04 € inkl. Labor, inkl. 19% MwSt.
Zahlbar am Untersuchungstag bargeldlos via EC- oder Kreditkarte

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Ärztliche Untersuchung
(LKW, TAXI, BUS)

Untersuchung über die körperliche Eignung - Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung und ärztliche Beratung
- Praxislabor + Urin
- Hörtest (Audiometrie)
- Ärztliche Bescheinigung

88,06 € inkl. Labor, inkl. 19% MwSt.
Zahlbar am Untersuchungstag bargeldlos via EC- oder Kreditkarte

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Psychometrie (Reaktionstest)

Durchführung von Leistungsuntersuchungen nach Anlage 5 Nr. 2 FeV
- Einmalige Untersuchung - Reaktionstest mit dem Wiener Testsystem (Schuhfried)
- Gutachten

117,81 € inkl. Labor, inkl. 19% MwSt.
Zahlbar am Untersuchungstag bargeldlos via EC- oder Kreditkarte

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Gutachten nach §11 FeV

Erstellung eines Gutachtens nach §11 FeV Abs. 2 auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde
- Anamnese
- Untersuchung
- Gutachten

je nach Zeitaufwand ab 850.- €, inkl. 19% MwSt.
Zahlbar im voraus bargeldlos via EC- oder Kreditkarte

Sie haben Fragen dazu?
Wir rufen Sie zurück!

Kurzübersicht


Befristung der Fahrerlaubnis bei verschiedenen FS-Klassen

  • Ärztliche Untersuchungen vor Ersterteilung bzw. Verlängerung zur Überwachung der gesundheitlichen Eignung.
  • Besondere Anforderungen für Busfahrer und andere Fahrgastbeförderer.

LKW-Fahrer (FS-Klassen C, CE)

(mindestens alle 5 Jahre bzw. als Erstbewerber und ab dem 47. Lebensjahr)

  • Anamnese
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie) - Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV

Taxi-, Shuttle- und Busfahrer (FS-Klassen D, D1, DE, D1E)

(mindestens alle 5 Jahre)

  • Anamnese
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie) - Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
  • Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis werden hinsichtlich besonderer Anforderungen geprüft: Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit nach Anlage 5.2 FeV (dieser wird bei Busfahrern mit FK D ab dem 50. Lebensjahr und bei Taxifahrern (FzF) ab dem 60. Lebensjahr obligatorisch).

Ergeben sich bei der Untersuchung Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung detailliert aufgeführt sind, wie z.B. Diabetes, Epilepsie, Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Suchterkrankungen..., muss die Fahreignung durch eine weitergehende fachärztliche Untersuchung beurteilt werden.

Rechtliche Grundlage für die Psychometrie für Berufskraftfahrer

Die Fahrerlaubnisverordnung fordert im § 10 Abs. 2 FeV die medizinisch - psychologische Untersuchung (Psychometrie). Dort wird erläutert, dass jeder die Untersuchung durchlaufen muss, der die Führerscheinklasse D, D1, DE, D1E oder den Personenbeförderungsschein (P-Schein) erwerben möchte. Damit soll sichergestellt werden, dass der Führerscheininhaber: geistig in der Lage ist, einen Reisebuss, ein Shuttle oder ein Taxi zu führen und die körperlichen Voraussetzungen hierfür mitbringt.

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