Arbeitssicherheit - Arbeitsschutz
Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen die zum Schutz der Beschäftigten in den Unternehmen notwendig sind. Er dient zum Erhalt der Gesundheit und zur Arbeitskraft sowie zur Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter im Unternehmen. In Deutschland regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die notwendige Vorgehensweise in der Prävention von Gesundheitsschädigungen der Beschäftigten. Die Sicherheitsfachkräfte der BfbA stehen den Unternehmen im Arbeitsschutz jederzeit zuverlässig, beratend und betreuend zur Seite. Dabei setzen wir die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche UnfallVersicherung) um und stärken damit nachhaltig Ihre Unternehmensidentität. Unsere Fachkompetenz in der Prävention und Demografie ist ein unverzichtbarer Baustein für unsere betreuten Unternehmen geworden.
Unser Service für Sie
Dienstleistungen in der Sicherheitstechnik
Beratungs- und Betreuungsleistungen im Arbeitsschutz
- Leistungserbringung nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes ASiG und der DGUV Vorschrift 2
- Mithilfe, Erstellung und Validierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Mithilfe bei der Unterweisung von Beschäftigten
- Sicherheitstechnische Begehungen von Betriebs- und Produktionsstätten
- PRÄDEMO Beratung zur Prävention und Demografie
Sicherheitstechnische Prüfungen
- Sicherheitstechnische Prüfung von überwachungspflichtigen Maschinen und Anlagen
- Sicherheitstechnische Prüfung von Leitern und Tritten nach der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
- Sicherheitstechnische Prüfung von ortsfesten Stahlregalanlagen nach der DIN 15635
- Sicherheitstechnische Prüfung von Kfz nach der DGUV Vorschrift 70
Weitere Leistungen
- Arbeitspsychologische Beratungen (Screening)
- Entwicklung von branchenspezifischen Sicherheitsstandards
- Lärm- und Lichtmessungen
- Sachverständige für Arbeitssicherheit
- Implementierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
- Konzeption, Entwicklung und Programmierung von "Safety & Health" Software und Apps
DGUV Vorschrift 2
Zu Beginn des Jahres 2011 ist mit der DGUV Vorschrift 2 für alle Betriebe des gewerblichen und öffentlichen Bereiches ein gleichlautendes und auf einander abgestimmtes Regelwerk der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zur Anwendung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Kraft getreten. Die Vorschrift regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und konkretisiert die Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Sie beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle.
Konkretisiert werden sowohl die Inhalte der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung als auch das Verfahren zur Ermittlung und Festlegung des erforderlichen Betreuungsumfangs. Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet bei der Festlegung des Umfangs der Betreuung zwischen einer „Regelbetreuung“ und einer „alternativen Betreuung“.
Haben Sie Fragen zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2?
Sind Sie auf der Suche nach einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. eines Partners im Arbeitsschutz? Sprechen Sie uns an!