Brandschutz

Der Brandschutz im Unternehmen nimmt einen hohen Stellenwert ein.
Wir beraten Sie gern zu den betrieblichen Anforderungen ...

Ausbildung der Beschäftigten im Brandschutz

Wir bilden Brandschutzhelfer aus, führen praktische Feuerlöschübungen durch
und üben mit Ihren Beschäftigten die Evakuierung der Geschäftsräume.

Ausbildung der Brandschutzhelfer

Unsere Leistungen im Brandschutz


Die Brandschutzbeauftragten, Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz, Gutachter sowie Sachverständige im vorbeugenden Brandschutz sind von der HS Kaiserslautern öffentlich- rechtlich zertifiziert.

Planerstellung & Prüfung

  • Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen nach der neuen und alten DIN.
  • Prüfung der vorhandenen Flucht- und Rettungswegplänen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 alle 24 Monate.
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Erstellung & Fortschreibung der Brandschutzordnung

  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung in den Teilen A - B - C.
  • Prüfung der vorhandenen Brandschutzordnung alle 24 Monate nach DIN 14096.

Aus- & Weiterbildung

  • Aus- und Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten im Präsenz- und E-Learningunterricht.
  • Aus- und Weiterbildung der betrieblichen Brandschutzhelfer nach der ASR A2.2.
  • Aus- und Weiterbildung von Evakuierungshelfern.
  • Durchführung von praktischen Feuerlöschübungen mit dem Feuerlöschübungsgerät FT-Florian und Übungsfeuerlöschern (Löschmittel: Wasser und Schaum). Experimentelle Vorführungen von Fettbrandexplosionen sowie Aerosoldosenexplosionen (in kontrollierter und sicherer Umgebung).
  • Jährliche Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz nach ArbSchG.
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Stellung der Brandschutzbeauftragten

  • Betreuung von Unternehmen durch einen externen Brandschutzbeauftragten.
  • Leistungen nach der DGUV 205-003.
  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen.
  • Teilnehmen an bzw. Durchführen von Brandschutzbegehungen.
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall.
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz.
  • Kontrollieren, dass Brandschutzregeln insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege und die Rettung.
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Maßnahmen.
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern sowie den staatlichen Aufsichtsbehörden.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen.
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen.
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen.

Prüfen des baulichen Brandschutzes

  • Planungs- und Plausibilitätsprüfungen hinsichtlich des baulichen Brandschutzes für Machbarkeitsstudien oder Projektentwicklungen.
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Gefährdungs- und Risikoanalyse

  • Überprüfung der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele.
  • Ermittlung der Personengefährdungen und der Risiken für Sachwerte.
  • Schutzzielorientierte Analyse von Sondernutzungen.

Brandschutzkonzepte / Brandschutznachweise

  • Für Sonderbauten und Gebäude besonderer Art und Nutzung sind in Deutschland differenzierte Nachweise im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Die Anforderungen für den vorbeugenden baulichen und technischen Brandschutz, die erforderlichen Maßnahmen für den abwehrenden Brandschutz und die organisatorischen-betrieblichen Brandschutzmaßnahmen werden in Brandschutzkonzepten aufgestellt, mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt und in der Fachplanung Brandschutz dokumentiert.
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Brandschutztechnische Stellungnahmen

  • Fortschreibungen und Ergänzung von Brandschutzkonzepten für genehmigungsrelevante Planungsänderungen.
  • Beurteilung von Umplanungen und Sonderlösungen hinsichtlich des Brandschutzes.

DGUV Links

Arbeitsmedizin

Sonstige Links