Tätigkeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre gehören zu den besonderen Herausforderungen des Arbeitsalltags, da sie das Risiko einer Sauerstoffunterversorgung (Hypoxie) bergen. Arbeitsplätze mit einer geringeren Sauerstoffkonzentration (unter 20,9 %, dem Normalwert in der Erdatmosphäre) finden sich häufig in industriellen Umgebungen wie Druckkammern, Bergwerken, Hochvakuumanlagen, in der Tauchmedizin und in geschlossenen Tanks oder Räumen. Da das Einatmen von sauerstoffreduzierter Luft schwere gesundheitliche Schäden oder gar lebensbedrohliche Zustände verursachen kann, ist die Durchführung einer sorgfältigen arbeitsmedizinischen Vorsorge unerlässlich. Diese Vorsorge, geregelt durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und die DGUV Vorschriften, stellt sicher, dass Arbeitnehmer den körperlichen und psychischen Anforderungen in diesen spezifischen Arbeitsumgebungen gewachsen sind.
In diesem Artikel werden die rechtlichen Grundlagen, gesundheitlichen Belastungen, Vorsorgeziele und der Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre beschrieben.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre wird durch die ArbMedVV in Verbindung mit den DGUV-Regelungen geregelt. Die Vorsorgeverordnung unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Vorsorgearten, um den Schutz der Beschäftigten je nach Ausmaß der Exposition zu gewährleisten:
Die Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber erstellt wird, bildet die Grundlage für die Entscheidung, welche Art von Vorsorge erforderlich ist. Hierbei werden Faktoren wie die Höhe des Sauerstoffgehalts, Dauer der Exposition und individuelle Gesundheitsrisiken bewertet.
In Umgebungen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre bestehen spezifische Gesundheitsrisiken, die sich abhängig von der Dauer und Intensität der Exposition unterschiedlich auswirken können. Zu den wichtigsten physiologischen und psychologischen Herausforderungen gehören:
Ein reduzierter Sauerstoffgehalt führt zu einer eingeschränkten Versorgung der Gewebe und Organe mit Sauerstoff (Hypoxie). Abhängig von der Konzentration des Sauerstoffs und der individuellen Empfindlichkeit des Beschäftigten kann dies zu verschiedenen Symptomen führen:
Der Körper reagiert auf Sauerstoffmangel mit einer Erhöhung der Herzfrequenz und des Blutdrucks, um den Sauerstofftransport zu optimieren. Diese Reaktion kann insbesondere für Personen mit vorbestehenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen gefährlich sein und zusätzliche Belastungen verursachen.
Das Arbeiten in einer sauerstoffreduzierten Umgebung kann Angst, Unruhe und psychischen Stress hervorrufen. Die eingeschränkte Verfügbarkeit von Sauerstoff kann zu einem erhöhten psychischen Belastungsniveau führen und bei Menschen mit Platzangst oder anderen Angststörungen verstärkte Reaktionen hervorrufen.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge verfolgt mehrere zentrale Ziele, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten in sauerstoffreduzierten Umgebungen zu gewährleisten:
Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst eine Eingangsberatung, eine umfassende körperliche Untersuchung und eine abschließende Beratung. Der genaue Ablauf sowie die Inhalte der Vorsorgeuntersuchung richten sich nach dem jeweiligen Gefährdungspotenzial und der individuellen Eignung des Beschäftigten.
Zu Beginn der Untersuchung wird im Rahmen der Anamnese der allgemeine Gesundheitszustand und die Vorgeschichte der Beschäftigten erfasst. Dabei wird auf folgende Punkte besonders geachtet:
Die körperliche Untersuchung dient dazu, festzustellen, ob die Beschäftigten den speziellen Anforderungen der Arbeit in sauerstoffreduzierter Atmosphäre gewachsen sind. Die folgenden Untersuchungen sind dabei von zentraler Bedeutung:
Nach den Untersuchungen erhalten die Beschäftigten eine individuelle Beratung basierend auf den Untersuchungsergebnissen. Wichtige Themen dieser Beratung sind:
Nach Abschluss der Untersuchung wird gemäß der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 6.3 eine Vorsorgebescheinigung ausgestellt. Diese bestätigt die gesundheitliche Eignung und legt den Zeitraum fest, nach dem eine Nachuntersuchung erforderlich ist. Die Dokumentation dient als Nachweis der gesundheitlichen Eignung für Tätigkeiten in sauerstoffreduzierten Atmosphären und ist bei Bedarf vom Arbeitgeber einzusehen.
Um die langfristige Eignung und Sicherheit zu gewährleisten, sind regelmäßige Nachuntersuchungen notwendig. Die Häufigkeit dieser Untersuchungen richtet sich nach den gesundheitlichen Risiken und der Dauer der Tätigkeit in sauerstoffreduzierter Atmosphäre. Im Normalfall wird eine Nachuntersuchung alle 12 Monate empfohlen. Sollte sich der Gesundheitszustand des Beschäftigten ändern oder sollte es Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen geben, ist eine außerordentliche Vorsorgeuntersuchung erforderlich.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre ist ein essentieller Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge in Unternehmen. Durch umfassende Anamnese, körperliche und psychologische Untersuchungen sowie regelmäßige Nachsorge werden die Beschäftigten bestmöglich auf die Herausforderungen des Arbeitsumfelds vorbereitet und geschützt. Die arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleistet somit nicht nur die Sicherheit der Beschäftigten, sondern auch eine optimale Prävention von Zwischenfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch den Sauerstoffmangel entstehen können.
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