Dienstleistungen · Arbeitsmedizin
Betriebsarzt und arbeitsmedizinische Betreuung in Berlin, Potsdam und Brandenburg.
Für Unternehmen in Berlin, Potsdam, Brandenburg und Sachsen-Anhalt: Wir betreuen Unternehmen betriebsärztlich nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 und bieten arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV – in unserem Vorsorgezentrum in Werder (Havel) und bei Ihnen vor Ort. Unser Betriebsarzt übernimmt die betriebsärztliche Betreuung Ihres Unternehmens.
Für Unternehmen in Berlin, Potsdam, Brandenburg und Sachsen-Anhalt
Betriebsarzt gesucht? So starten Sie mit der BfbA.
Arbeitsmedizinische Betreuung mit fester Ansprechperson, Vorsorgezentrum in Werder (Havel) bei Potsdam und Vor-Ort-Terminen in Ihrem Betrieb.
- 750 € nettoBetreuungspauschale im Jahr für Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte – Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit inklusive.
- 1 WerktagAntwort am selben Werktag bei Anfrage bis 12 Uhr – mit konkretem Angebot statt Rückruf-Schleife.
- 5,0 Sterne27 Bewertungen bei Google.
- Werder (Havel)Vorsorgezentrum bei Potsdam, Vorsorgen und Impfungen auch bei Ihnen vor Ort in Berlin und Brandenburg.
- Einsatzzeiten berechnen oder anfragenEinsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 online berechnen oder in zwei Minuten anfragen.
- Angebot innerhalb eines WerktagsFeste Preise, klarer Leistungsumfang, keine versteckten Fahrtkosten im Einsatzgebiet.
- Start mit festem AnsprechpartnerDerselbe Betriebsarzt und dieselbe Sifa bleiben für Ihren Betrieb zuständig.
Lieber telefonisch? 03327 732256-0 – Montag bis Freitag.
Vorsorgezentrum Werder (Havel)
Leistungen in der Arbeitsmedizin.
Unser Angebot für arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung orientiert sich an hohen fachlichen Standards und umfasst das gesamte Leistungsspektrum nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. In unserem Vorsorgezentrum in Werder (Havel) bieten wir maßgeschneiderte Dienstleistungen an, die Ihre Beschäftigten schützen und die betriebliche Sicherheit fördern.
Umfassende Vorsorgeleistungen nach ArbMedVV
In unserem Zentrum bieten wir die gesamte arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV an: die Pflichtvorsorge, die der Arbeitgeber bei besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlassen muss, die Angebotsvorsorge, die er bei gefährdenden Tätigkeiten anbieten muss, und die Wunschvorsorge, die er Beschäftigten auf Wunsch ermöglichen muss. Getrennt davon führen wir Eignungsuntersuchungen durch, wenn Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen einen Nachweis der gesundheitlichen Eignung verlangen – immer passgenau für Ihre betrieblichen Anforderungen.
Psychometrische Untersuchungen und Fahrerlaubnisverordnung
Zudem führen wir Untersuchungen nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für die Klassen C und D sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch. Für die Klassen D und die Fahrgastbeförderung erstellen wir außerdem das betriebs- oder arbeitsmedizinische Gutachten mit den vorgeschriebenen psychometrischen Leistungstests – so lässt sich die Fahreignung zuverlässig nachweisen.
Unsere Expertise in spezialisierten Bereichen der Arbeitsmedizin
Die Arbeitsmediziner von BfbA unterstützen und beraten Sie gezielt in den Bereichen:
- Suchtprävention – Unterstützung für ein suchtfreies Arbeitsumfeld
- Arbeitspsychologie – Stärkung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz
- Mutterschutz – Für die sichere und gesunde Arbeit werdender Mütter
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) – Ganzheitliche Konzepte zur Förderung der Beschäftigtengesundheit
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Für eine sanfte Rückkehr nach längeren Erkrankungen
- Verkehrspsychometrie – Leistungstests nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Reisemedizin – Beratung und Vorsorge für den sicheren Auslandseinsatz
Anteil der öffentlichen Auftraggeber
Anteil der öffentlichen Auftraggeber wie z. B. Städte & Kommunen (Feuerwehren, Betriebshöfe usw.).
(Stand Oktober 2026)
Vor-Ort-Service
Vorsorgen / Impfungen bei Ihnen vor Ort.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, arbeitsmedizinische Vorsorgen für Ihre Beschäftigten direkt in Ihrem Unternehmen durchzuführen – selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass die hygienischen Standards vor Ort gewährleistet sind. Unsere Angebote sind darauf ausgelegt, Ihren Betrieb bestmöglich zu unterstützen und Gesundheitsschutz sowie Prävention unkompliziert und effizient in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren.
Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und müssen angeboten werden, wenn das Infektionsrisiko tätigkeitsbedingt erhöht ist. Darüber hinaus übernehmen wir gerne die Organisation und Durchführung von Grippeschutzimpfungen als Teil Ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements. So sorgen Sie aktiv für das Wohlbefinden Ihrer Belegschaft und tragen dazu bei, Krankheitsausfälle zu reduzieren.
Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot, das perfekt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Wir beraten Sie gerne!
Fachwissen
Betreuung Ihres Unternehmens in der Arbeitsmedizin.
Die betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 zielt darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu fördern und zu schützen. Sie umfasst präventive Maßnahmen, arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratungen und die Begleitung betrieblicher Strukturen zur Gesundheitsförderung. Nach der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 kann ein Teil der Betreuung auch digital erfolgen, wenn die betrieblichen Verhältnisse bekannt sind. Hier sind die wesentlichen Aufgaben und Bestandteile einer arbeitsmedizinischen Betreuung:
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzbegehungen
Der Betriebsarzt unterstützt das Unternehmen bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen. Dazu zählt das Erkennen und Bewerten arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sowie die Empfehlung geeigneter Schutzmaßnahmen. Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen helfen, potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Anpassungen vorzuschlagen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Für Tätigkeiten mit besonderen Gesundheitsrisiken, zum Beispiel bei Arbeiten mit Gefahrstoffen oder Lärm, ist arbeitsmedizinische Vorsorge vorgesehen. Sie besteht aus einem ärztlichen Beratungsgespräch mit Anamnese; körperliche oder klinische Untersuchungen erfolgen nur, soweit sie für die Beratung erforderlich sind und die oder der Beschäftigte sie nicht ablehnt. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen früh zu erkennen und die Schutzmaßnahmen zu verbessern. Es gibt Pflichtvorsorge (vom Arbeitgeber zu veranlassen), Angebotsvorsorge (vom Arbeitgeber anzubieten) und Wunschvorsorge (auf Wunsch der Beschäftigten zu ermöglichen).
Beratung zu arbeitsmedizinischen Fragen
Der Betriebsarzt berät die Unternehmensleitung, Führungskräfte und Beschäftigte zu Themen wie Arbeitsplatzergonomie, arbeitsbedingtem Stress, gesundheitsfördernden Arbeitsabläufen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Dabei steht die Anpassung der Arbeit an den Menschen im Vordergrund.
Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist nach § 11 ASiG ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden, der mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt. Ihm gehören der Arbeitgeber oder ein Beauftragter, zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte an. Der Betriebsarzt bringt hier medizinisches Fachwissen ein und unterstützt bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit. Die ASA-Sitzungen bieten eine Plattform, um aktuelle Entwicklungen, Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen gemeinsam zu besprechen.
Unterstützung bei der Gestaltung des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Der Betriebsarzt arbeitet eng mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement zusammen, um präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen zu entwickeln und zu begleiten. Beispiele sind Programme zur Förderung der körperlichen Fitness, Stressbewältigungsangebote oder Impfaktionen im Betrieb.
Ziel der arbeitsmedizinischen Betreuung
Die arbeitsmedizinische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 verfolgt das Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen und Berufskrankheiten zu verhindern, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die allgemeine Gesundheit und Zufriedenheit der Beschäftigten zu fördern. Dies trägt letztlich zu einem produktiven und sicheren Arbeitsumfeld bei.
Gut zu wissen: Interdisziplinäre Zusammenarbeit für optimalen Arbeitsschutz
Um die Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 erfolgreich umzusetzen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit unerlässlich. Beide Rollen ergänzen sich in ihrer fachlichen Expertise und tragen gemeinsam zur Risikobeurteilung und zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen bei. So ist sichergestellt, dass sowohl die gesundheitlichen als auch die sicherheitstechnischen Aspekte im Unternehmen optimal berücksichtigt werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge – Ihr Partner für moderne Gesundheitsprävention im Unternehmen
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) setzt klare und datenschutzkonforme Regeln für die arbeitsmedizinische Vorsorge und stärkt das Vertrauen durch die ärztliche Schweigepflicht: Arbeitgeber und Beschäftigte erhalten eine Vorsorgebescheinigung darüber, dass, wann und aus welchem Anlass die Vorsorge stattgefunden hat und wann die nächste angezeigt ist. Befunde und Diagnosen bleiben vertraulich. Reichen die Schutzmaßnahmen nicht aus, teilt der Arzt dies dem Arbeitgeber mit und schlägt Maßnahmen vor; einen Tätigkeitswechsel aus Gründen, die ausschließlich in der Person liegen, darf er nur mit Einwilligung der oder des Beschäftigten mitteilen.
Einfach und effektiv: Vorsorgekartei für den Überblick
Arbeitgeber müssen eine Vorsorgekartei führen. Sie enthält die Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat – Befunde gehören nicht hinein. Die Angaben sind grundsätzlich bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewahren und dann zu löschen; die betroffene Person erhält eine Kopie. Die Kartei lässt sich unkompliziert digital führen, z. B. in Excel. Eine praktische Mustervorlage stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Benötigen Sie Unterstützung in der Arbeitsmedizin? Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Als Ihr kompetenter Partner stehen wir Ihnen mit einem erfahrenen Team von Betriebsärzten und maßgeschneiderten Gesundheitslösungen zur Seite – für eine sichere und gesunde Zukunft Ihrer Beschäftigten!
Die Arbeitsmediziner der BfbA erfüllen einen wesentlichen Teil des präventiven Auftrags in dem medizinischen Versorgungssystem. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu einer partnerschaftlichen Unternehmenskultur. Ziel unseres betriebsärztlichen Handelns ist der gesunde, zufriedene und leistungsfähige Beschäftigte in einem wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen, das gleichermaßen kunden- wie beschäftigtenorientiert ist und die eigenen Gesundheitspotentiale bereits bei der Arbeits- und Organisationsgestaltung berücksichtigt. Die Arbeitsmediziner und Betriebsärzte der BfbA unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung ihres betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements, indem sie die Bedingungen von Gesundheit analysieren und die Faktoren, die die Gesundheit schützen und fördern, in den Mittelpunkt stellen.
Einblicke
Blick in die Praxis.



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Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Betreuung Ihres Unternehmens – für eine sichere und gesunde Zukunft Ihrer Beschäftigten.