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Einsatzzeiten-Rechner nach DGUV Vorschrift 2

Berechnen Sie kostenlos und ohne Anmeldung die gesetzlich geforderten Einsatzzeiten (Betreuungszeiten) für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und den Betriebsarzt – in zwei Minuten, mit Hinweis, ob Ihr Betrieb als Kleinbetrieb zählt. Der ermittelte Betreuungsumfang ist die Grundlage für Ihre betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.

Einsatzzeitenrechner

Einsatzzeiten für die Grundbetreuung, gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 berechnen.

Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen aus, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten. Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen zugeordnet. Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung für jeden Leistungserbringer anzusetzen. Durch langjährige Erfahrungswerte empfehlen wir die Aufteilungsquote von 80% sicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und 20% arbeitsmedizinische Betreuung (Betriebsarzt).

Unser Online-Einsatzzeitenrechner ermittelt auch, ob Ihr Unternehmen eventuell als „Kleinstunternehmen“ i.S. der DGUV Vorschrift 2 zählt.

Rechner

Ihre Einsatzzeiten in 3 Schritten

Alle Angaben werden ausschließlich zur Berechnung Ihrer Einsatzzeiten sowie für Ihre anschließende Angebotsanforderung verwendet.

1 Beschäftigtenzahl
2 Betreuungsgruppe
3 Firmendaten

Ermittlung der Beschäftigtenzahl

Die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung errechnen sich u. a. aus der Anzahl der Beschäftigten. Bitte geben Sie in den nachfolgenden Feldern die entsprechenden Werte ein.

Hinweis: Als Beschäftigte zählen auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind. In Heimarbeit Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz werden bei der Berechnung der Einsatzzeiten nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Personen, die aufgrund von Werkverträgen im Betrieb tätig sind oder werden (z. B. Fremdfirmenmitarbeiter).

Wenn die Summe der Beschäftigten unter 20 liegt, so fällt Ihr Unternehmen in die Regelbetreuung ohne feste Einsatzzeiten!

Ermittlung der Betreuungsgruppe

Wenn Ihnen die Betreuungsgruppe Ihres Unternehmens bekannt ist, wählen Sie bitte zwischen den ersten 3 Auswahlmöglichkeiten. Ist Ihnen die Betreuungsgruppe nicht bekannt, wählen Sie bitte Ihre Branche aus der nachfolgenden Liste.

Beschäftigte für die Berechnung

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Einsatzzeitensumme gesamt (Std./Jahr)

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Anteil Betriebsarzt (Std./Jahr)

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Anteil Fachkraft für Arbeitssicherheit (Std./Jahr)

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Lieber anrufen: 03327 732256-0

Ihre Firmendaten

Bitte geben Sie Ihren Firmennamen ein.

Bitte geben Sie Ihre Straße ein.

Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl aus.

Bitte geben Sie Ihren Ort ein.

Bitte geben Sie eine Telefonnummer ein.

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Die E-Mail-Adressen stimmen nicht überein.

Bitte geben Sie den Vornamen ein.

Bitte geben Sie den Nachnamen ein.

Bitte wählen Sie eine Option aus.

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Wir melden uns so bald wie möglich mit Ihrem Angebot bei Ihnen.

Häufige Fragen

Was Sie zur Berechnung der Einsatzzeiten wissen sollten.

Wie werden die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 berechnet?

Der Betreuungsumfang der Grundbetreuung ergibt sich aus der Zahl der Beschäftigten multipliziert mit dem Stundenwert der Betreuungsgruppe: Betreuungsgruppe I 2,5 Stunden, Gruppe II 1,5 Stunden, Gruppe III 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr. Genau diese Formel wendet der Rechner an. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang sich nach den Gefährdungen und Aufgaben im Betrieb richtet.

Welche Betreuungsgruppe gilt für meinen Betrieb?

Die Betreuungsgruppe richtet sich nach der Betriebsart (Gewerbezweig) gemäß Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2. Im Rechner wählen Sie Ihre Betriebsart aus der vollständigen Liste; die Zuordnung zur Betreuungsgruppe I, II oder III erfolgt automatisch.

Wie werden die Stunden auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) aufgeteilt?

Für jeden Leistungserbringer ist ein Mindestanteil von 20 Prozent der Grundbetreuung anzusetzen. Aus langjähriger Erfahrung empfehlen wir eine Aufteilung von 80 Prozent sicherheitstechnischer Betreuung (Sifa) und 20 Prozent arbeitsmedizinischer Betreuung (Betriebsarzt). Der Rechner weist beide Betreuungszeiten in Stunden pro Jahr aus.

Wer zählt bei der Berechnung als Beschäftigte?

Mitgezählt werden alle Beschäftigten einschließlich Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind. Nicht berücksichtigt werden in Heimarbeit Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz sowie Personen, die aufgrund von Werkverträgen im Betrieb tätig sind, zum Beispiel Fremdfirmenmitarbeiter.

Was gilt für Kleinbetriebe mit weniger als 20 Beschäftigten?

Für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten bieten wir eine Betreuungspauschale an, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung enthält. Der Rechner erkennt diese Betriebsgröße und leitet Sie direkt zum passenden Angebot für Kleinbetriebe weiter.

Einsatzzeiten, Betreuungszeiten, Betreuungsumfang – was ist der Unterschied?

Gemeint ist dasselbe: Die DGUV Vorschrift 2 spricht von Einsatzzeiten, in der Praxis sind auch Betreuungszeiten oder Betreuungsumfang üblich. Alle drei Begriffe bezeichnen die Stunden pro Jahr, die Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) für die Grundbetreuung Ihres Betriebs aufwenden. Der Rechner ermittelt diesen Umfang für die Grundbetreuung.

Ist der Einsatzzeiten-Rechner kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar?

Ja. Sie geben nur Beschäftigtenzahl und Betriebsart ein und sehen das Ergebnis sofort, ohne Registrierung. Firmendaten sind nur erforderlich, wenn Sie im dritten Schritt ein unverbindliches Angebot für die Betreuung in Berlin, Potsdam und Brandenburg anfordern möchten.

Direkter Kontakt

Fragen zu Ihrer Berechnung?

Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Einordnung Ihrer Betreuungsgruppe und der Auswahl der passenden arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung.