Einsatzzeiten-Rechner nach DGUV Vorschrift 2: Betreuungszeiten für Betriebsarzt und Sifa berechnen
Berechnen Sie kostenlos und ohne Anmeldung die gesetzlich geforderten Einsatzzeiten (Betreuungszeiten) für
die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und den Betriebsarzt – in zwei Minuten, mit Hinweis, ob Ihr Betrieb als
Kleinbetrieb zählt. Der ermittelte Betreuungsumfang ist die Grundlage für Ihre betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.
Einsatzzeiten für die Grundbetreuung, gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 berechnen.
Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen aus, für die jeweils feste Einsatzzeiten
als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten. Die Betriebe
sind über ihre jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen zugeordnet. Bei der Aufteilung
der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil
von 20% der Grundbetreuung für jeden Leistungserbringer anzusetzen. Durch langjährige
Erfahrungswerte empfehlen wir die Aufteilungsquote von 80% sicherheitstechnische
Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und 20% arbeitsmedizinische Betreuung
(Betriebsarzt).
Unser Online-Einsatzzeitenrechner ermittelt auch, ob Ihr Unternehmen eventuell als „Kleinstunternehmen“ i.S. der DGUV Vorschrift 2 zählt.
Rechner
Ihre Einsatzzeiten in 3 Schritten
Alle Angaben werden ausschließlich zur Berechnung Ihrer Einsatzzeiten sowie für Ihre anschließende Angebotsanforderung verwendet.
1 Beschäftigtenzahl
2 Betreuungsgruppe
3 Firmendaten
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Häufige Fragen
Was Sie zur Berechnung der Einsatzzeiten wissen sollten.
Wie werden die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 berechnet?
Der Betreuungsumfang der Grundbetreuung ergibt sich aus der Zahl der Beschäftigten multipliziert mit dem Stundenwert der Betreuungsgruppe: Betreuungsgruppe I 2,5 Stunden, Gruppe II 1,5 Stunden, Gruppe III 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr. Genau diese Formel wendet der Rechner an. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang sich nach den Gefährdungen und Aufgaben im Betrieb richtet.
Welche Betreuungsgruppe gilt für meinen Betrieb?
Die Betreuungsgruppe richtet sich nach der Betriebsart (Gewerbezweig) gemäß Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2. Im Rechner wählen Sie Ihre Betriebsart aus der vollständigen Liste; die Zuordnung zur Betreuungsgruppe I, II oder III erfolgt automatisch.
Gibt es ein Beispiel für die Berechnung der Einsatzzeiten?
Ein Betrieb mit 40 Beschäftigten in Vollzeit in Betreuungsgruppe II: 40 × 1,5 Stunden = 60 Stunden Grundbetreuung pro Jahr. Davon entfallen mindestens 20 Prozent, also 12 Stunden, auf jeden Leistungserbringer. Bei der von uns empfohlenen Aufteilung sind das 48 Stunden für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und 12 Stunden für den Betriebsarzt. Teilzeitkräfte rechnen die Berufsgenossenschaften in der Regel anteilig (bis 20 Wochenstunden 0,5, bis 30 Wochenstunden 0,75). Die betriebsspezifische Betreuung kommt hinzu.
Gibt es den Einsatzzeitenrechner auch als Excel-Datei?
Eine Excel-Tabelle brauchen Sie nicht: Unser Rechner wendet dieselbe Formel der DGUV Vorschrift 2 direkt im Browser an – Beschäftigte eintragen, Betriebsart wählen, Ergebnis ablesen. Die Beschäftigtenzahl mit Teilzeitkräften ermitteln Sie vorab mit unserer Onlinehilfe zur Beschäftigtenzahl (Menü „Wissen & Informationen“); die Werte werden von dort in den Rechner übernommen.
Wie werden die Stunden auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) aufgeteilt?
Für jeden Leistungserbringer ist ein Mindestanteil von 20 Prozent der Grundbetreuung anzusetzen. Aus langjähriger Erfahrung empfehlen wir eine Aufteilung von 80 Prozent sicherheitstechnischer Betreuung (Sifa) und 20 Prozent arbeitsmedizinischer Betreuung (Betriebsarzt). Der Rechner weist beide Betreuungszeiten in Stunden pro Jahr aus.
Wer zählt bei der Berechnung als Beschäftigte?
Mitgezählt werden alle Beschäftigten einschließlich Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind. Nicht berücksichtigt werden in Heimarbeit Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz sowie Personen, die aufgrund von Werkverträgen im Betrieb tätig sind, zum Beispiel Fremdfirmenmitarbeiter.
Was gilt für Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte?
Für Betriebe bis einschließlich 20 Beschäftigten (Regelbetreuung nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2) bieten wir eine Betreuungspauschale als Rahmenvertrag für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung an. Ob Ihr Unternehmen als Kleinbetrieb zählt, klären Sie bitte mit Ihrer Berufsgenossenschaft. Der Rechner erkennt diese Betriebsgröße und leitet Sie direkt zum passenden Angebot für Kleinbetriebe weiter.
Einsatzzeiten, Betreuungszeiten, Betreuungsumfang – was ist der Unterschied?
Gemeint ist dasselbe: Die DGUV Vorschrift 2 spricht von Einsatzzeiten, in der Praxis sind auch Betreuungszeiten oder Betreuungsumfang üblich. Alle drei Begriffe bezeichnen die Stunden pro Jahr, die Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) für die Grundbetreuung Ihres Betriebs aufwenden. Der Rechner ermittelt diesen Umfang für die Grundbetreuung.
Ist der Einsatzzeiten-Rechner kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar?
Ja. Sie geben nur Beschäftigtenzahl und Betriebsart ein und sehen das Ergebnis sofort, ohne Registrierung. Firmendaten sind nur erforderlich, wenn Sie im dritten Schritt ein unverbindliches Angebot für die Betreuung in Berlin, Potsdam und Brandenburg anfordern möchten.
Direkter Kontakt
Fragen zu Ihrer Berechnung?
Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Einordnung Ihrer Betreuungsgruppe und der Auswahl der passenden arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Was sich mit der neuen Fassung ändert, lesen Sie im Ratgeber DGUV Vorschrift 2 nach der Reform.