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Buchkapitel Risiko Persilschein

1.8 Risiko »Persilschein«

Leider ist es noch immer gängige Praxis, dass auch Produktionsunternehmen sich von überbetrieblichen Diensten Persilscheine (umgangssprachlich für »Freibrief«) ausstellen lassen.

Das heißt, es wird schriftlich ein DGUV-V2-konformer Betreuungsvertrag geschlossen mit der Absicht, keinerlei Beratungs- oder Betreuungsleistung abzurufen bzw. zu nutzen. Im Fall eines Besuches der staatlichen Aufsichtsbehörden im Unternehmen bzw. in der Betriebsstätte wird dieser Vertrag vorgezeigt mit der Annahme, dadurch safe gegen Anordnungen oder Bußgelder zu sein. Hinter dieser Taktik stecken zumeist Budgetgründe oder mangelnde soziale Verantwortung. Selbst einige größere Filmunternehmen mit zehn Filmprojekten und mehr im Jahr sparen sich lieber die Kosten für eine vernünftige sicherheitstechnische Betreuung. Für diese Unternehmen zählt ausschließlich der Profit, nicht die Verantwortung gegenüber Ihren Beschäftigten. Was passiert aber, wenn es zu einem schweren oder sogar tödlichen Arbeitsunfall in diesem Unternehmen kommt? Der Verantwortliche im Arbeitsschutz wird sich gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft erklären müssen.

Werden Sie dieses Risiko eingehen?

Bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften kann die Berufsgenossenschaft gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Sozialgesetzbuch VII ein Bußgeld bis 10.000 Euro verhängen. Wird dem Verantwortlichen im Arbeitsschutz ein tödlicher Arbeitsunfall angelastet, so greift das Strafrecht §§ 212, 222 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe, bei nachgewiesenem Vorsatz ist sogar mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren zu rechnen.

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