Der Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorge für das Schweißen und Trennen von Metallen gemäß DGUV ist strukturiert und erfolgt in mehreren Schritten, die sicherstellen, dass Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt und angemessen behandelt werden. Der Ablauf lässt sich anhand eines Entscheidungsbaums zusammenfassen:
Die arbeitsmedizinische Vorsorge basiert auf der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und stellt sicher, dass Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge in Arbeitsbereichen mit Gefahrenstoffen umgesetzt werden. Dabei ist die Vorsorge nicht mit Eignungsnachweisen für berufliche Anforderungen zu verwechseln. Die Vorsorge deckt Tätigkeiten wie das Lichtbogenhandschweißen und das Fülldrahtschweißen ab, bei denen gesundheitsgefährdende Substanzen entstehen können.
Je nach Schweißverfahren und der Höhe der Exposition unterscheidet man:
Beim Schweißen entstehen gesundheitsschädliche Substanzen wie Chromate, Stickstoffoxide und Mangan, die Atemwegserkrankungen verursachen können. Besonders gefährlich sind schweißrauchspezifische Stoffe wie Aluminium, Nickel und Cadmium, die bronchiale Irritationen, Lungenödeme und langfristige Lungenerkrankungen hervorrufen können. Chronische Schweißrauchexposition kann zu Lungenfibrosen führen, während bestimmte Substanzen (z. B. Chrom und Nickel) als krebserregend gelten. Daher gilt ein umfassendes Vorsorgekonzept zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken.
Das Dokument beschreibt spezifische Präventionsmaßnahmen für verschiedene Schweißverfahren und Expositionslevel. Dazu gehören:
Falls gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden, wird eine Beratung für die betroffenen Mitarbeitenden und Unternehmen angeboten, um arbeitsplatzspezifische Anpassungen vorzunehmen.
Die häufigsten Gesundheitsgefahren umfassen:
Der Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorge für das Schweißen und Trennen von Metallen gemäß DGUV ist strukturiert und erfolgt in mehreren Schritten, die sicherstellen, dass Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt und angemessen behandelt werden. Der Ablauf lässt sich anhand eines Entscheidungsbaums zusammenfassen:
Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin berät das Unternehmen zur Vorsorge.
Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung identifiziert das Unternehmen mögliche Gesundheitsgefahren und übermittelt den Anlass der Vorsorge an den Betriebsarzt.
Der Betriebsarzt wertet die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchung aus und beurteilt die gesundheitliche Eignung der versicherten Person für die Tätigkeit.
Bei Auffälligkeiten werden Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen und ggf. zu organisatorischen Anpassungen ausgesprochen.
Vorsorgebescheinigung wird ausgestellt und an die versicherte Person und das Unternehmen übergeben, einschließlich Informationen zum nächsten Vorsorgetermin.
Bei gesundheitlichen Risiken empfiehlt der Arzt spezifische Schutzmaßnahmen, die in drei Kategorien eingeteilt sind:
Der Arzt informiert das Unternehmen, wenn zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Das Unternehmen ist verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung anzupassen und die Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend umzusetzen.
Abschließende Beratung der versicherten Person durch den Betriebsarzt über Hygienemaßnahmen, PSA, Biomonitoring-Ergebnisse und etwaige Untersuchungsergebnisse.
Wenn erforderlich, erfolgt eine zusätzliche Beratung des Unternehmens, um sicherzustellen, dass der Schutz der Mitarbeitenden gewährleistet ist und das Unternehmen die Maßnahmen vollständig umsetzt.
Die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchung werden gemäß AMR 6.3 (Arbeitsmedizinische Regeln) dokumentiert. Die Bescheinigung gibt Auskunft über den gesundheitlichen Status der Beschäftigten und verweist auf Empfehlungen zur Arbeitsplatzanpassung. Die Bescheinigung und Beratungsergebnisse verbleiben bei der untersuchten Person und sind nicht dem Arbeitgeber zugänglich, es sei denn, der Beschäftigte stimmt der Weitergabe zu.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen und individuelle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge zu etablieren. Die abschließende Beratung umfasst Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen, PSA und Monitoring-Ergebnissen. Arbeitgeber müssen zudem die Gefährdungsbeurteilung kontinuierlich überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen im Arbeitsschutz vornehmen. Die Vorsorge wird regelmäßig evaluiert und dokumentiert, um langfristig sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
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