Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit für Kleinbetriebe.

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 aus einer Hand – als Rahmenvertrag für 750 € netto im Jahr, ohne feste Einsatzzeiten.

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Für Kleinbetriebe

Betreuung für Kleinbetriebe: 750 € netto im Jahr.

Für Kleinbetriebe bieten wir eine jährliche Betreuungspauschale von 750 € netto an. Sie gilt für Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte, soweit die DGUV Vorschrift 2 Ihres Unfallversicherungsträgers diese Betreuungsform für Ihre Betriebsgröße vorsieht. Für die Grenze von 20 Beschäftigten rechnet die DGUV Vorschrift 2 Teilzeitkräfte anteilig (bis 20 Wochenstunden 0,5, bis 30 Wochenstunden 0,75). Ob Ihr Unternehmen als Kleinbetrieb im Sinne der Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers zählt, klären Sie bitte mit Ihrer Berufsgenossenschaft.

Für Kleinbetriebe gelten im Modell der Regelbetreuung keine festen Einsatzzeiten. Der Rahmenvertrag umfasst die sicherheitstechnische und die betriebsärztliche Betreuung; betriebsärztliche Beratung und Vorsorgen rufen Sie bei Bedarf ab, sie werden gesondert berechnet (Vorsorgen vor Ort ab 10 Vorsorgen je Termin).

Sie sitzen in Potsdam oder Berlin? Dann finden Sie auf unseren Seiten Betriebsarzt Potsdam und Betriebsarzt Berlin alles zu Einzugsgebiet, Ablauf und Ansprechpartnern.

Welche Pflichten ein Kleinbetrieb im Arbeitsschutz hat und ab wann ein Betriebsarzt zu bestellen ist, erklären unsere Ratgeber Arbeitsschutz im Kleinbetrieb und Betriebsarzt-Pflicht.

Mehr als 20 Beschäftigte? Dann werden Einsatzzeiten und Betreuungsumfang individuell ermittelt – bitte nutzen Sie den Einsatzzeitenrechner gemäß DGUV Vorschrift 2.

Kleinbetriebe · Regelbetreuung
750 € netto

jährliche Betreuungspauschale, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

Rahmenvertrag für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin – Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt aus einer Hand, Leistungsabruf nach Bedarf.

Ihre Anfrage zur Betreuung Ihres Kleinbetriebes

Ihre Anfrage zur Betreuung Ihres Kleinbetriebes

Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus. Unser Innendienst bearbeitet Ihre Anfrage und sendet Ihnen anschließend das Angebot mit unserem Mustervertrag zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 per E-Mail.

Unternehmensdaten

Falls Ihr Firmenname länger als 40 Zeichen ist, nutzen Sie bitte auch das Feld Namenszusatz!

Ansprechpartner

zum Beispiel: Druck, Dienstleitung, Medien, u.s.w.

Teilzeitkräfte anteilig: bis 20 Wochenstunden 0,5, bis 30 Wochenstunden 0,75. Beschäftigtenzahl (Schwellenwert) in neuem Tab berechnen ↗ (öffnet in neuem Tab, Ihre Eingaben bleiben erhalten)

Ablauf

So geht es weiter.

  1. Anfrage senden

    Formular ausfüllen – Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

  2. Angebot mit Mustervertrag

    Unser Innendienst bearbeitet Ihre Anfrage und sendet Ihnen Angebot und Mustervertrag in der Regel innerhalb eines Werktages.

  3. Vertrag anfordern

    Per E-Mail oder Telefon – mit Name, Stellenbezeichnung und E-Mail-Adresse der unterzeichnenden Person und dem gewünschten Vertragsbeginn.

  4. Digital unterschreiben

    Den auf Ihr Unternehmen ausgestellten Vertrag unterschreiben Sie in etwa zwei Minuten digital per YouSign.

Häufige Fragen zur Betreuung von Kleinbetrieben.

Was kostet die Betreuung für Kleinbetriebe?

Der Rahmenvertrag kostet 750 € netto im Jahr, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Betriebsärztliche Beratung, arbeitsmedizinische Vorsorge und weitere Leistungen rufen Sie bei Bedarf ab; sie werden nach Vertragsanlage und unserer aktuellen Preisübersicht gesondert berechnet. Die Laufzeit beträgt ein Jahr, kündbar drei Monate vor Ablauf.

Für welche Betriebe gilt die Betreuung nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2?

Für Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte, soweit die Fassung der DGUV Vorschrift 2 Ihres Unfallversicherungsträgers diese Betreuungsform vorsieht. Teilzeitkräfte zählen für die Grenze anteilig (bis 20 Wochenstunden 0,5, bis 30 Wochenstunden 0,75). Ob Ihr Unternehmen als Kleinbetrieb zählt, klären Sie bitte mit Ihrer Berufsgenossenschaft.

Brauche ich als Kleinbetrieb Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ja. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Für Kleinbetriebe sieht die DGUV Vorschrift 2 eine vereinfachte Betreuung ohne feste Einsatzzeiten vor. Unser Rahmenvertrag umfasst beide Bereiche aus einer Hand und dient als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde.

Wie schnell erhalte ich das Angebot?

Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Unser Innendienst bearbeitet die Anfrage und sendet Ihnen das Angebot mit dem Mustervertrag in der Regel innerhalb eines Werktages.

Fragen zur Betreuung?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bei Fragen zur Betreuung Ihres Kleinbetriebes im Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.