Ratgeber Arbeitsmedizin
Betriebsarzt-Pflicht: Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich einen Betriebsarzt?
Die kurze Antwort lautet: ab dem ersten Beschäftigten. Was das Arbeitssicherheitsgesetz verlangt, wie viel Betreuung die DGUV Vorschrift 2 vorsieht und was Kleinbetrieben bis 20 Beschäftigte erspart bleibt.
Kurzantwort: Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, Betriebsärzte (§ 2 ASiG) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG) schriftlich zu bestellen – unabhängig von Branche und Größe. Eine Untergrenze gibt es nicht. Wie viel Betreuung nötig ist, regelt die DGUV Vorschrift 2 Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse: für Betriebe bis 20 Beschäftigte ohne feste Stundenzahl, darüber nach Einsatzzeiten.
Wer einen Betriebsarzt bestellen muss
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gilt für alle Arbeitgeber mit Beschäftigten – vom Handwerksbetrieb mit einer Gesellin bis zum Konzern. § 2 Abs. 1 ASiG verpflichtet den Arbeitgeber, Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 genannten Aufgaben zu übertragen, „soweit dies erforderlich ist“ im Hinblick auf Betriebsart, Unfall- und Gesundheitsgefahren, Zahl und Zusammensetzung der Beschäftigten und die Betriebsorganisation.
„Soweit erforderlich“ heißt nicht „ob“, sondern „wie viel“: Den Umfang legt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 fest, die jede Berufsgenossenschaft und Unfallkasse für ihre Mitgliedsbetriebe in Kraft setzt. Auch Betriebe mit einem einzigen Beschäftigten, mit Minijobbern oder Auszubildenden fallen darunter.
Ausgenommen sind nur Betriebe ohne Beschäftigte (Solo-Selbstständige). Für Verwaltungen und Betriebe der öffentlichen Hand verlangt § 16 ASiG einen gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz.
Was der Betriebsarzt macht – und was nicht
Die Aufgaben stehen in § 3 ASiG: Beratung des Arbeitgebers bei Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen, Arbeitszeit und Wiedereingliederung; Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge); Begehungen; Untersuchung der Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen; Mitwirkung in der Gefährdungsbeurteilung; Unterweisung zur Ersten Hilfe.
Nicht Aufgabe des Betriebsarztes sind Krankschreibungen, Behandlung und die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit. Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht: Der Arbeitgeber erhält die Bescheinigung über die Teilnahme an der Vorsorge und gegebenenfalls eine Eignungsaussage, keine Diagnosen.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit: warum immer beide
Das ASiG verlangt beide Professionen: Betriebsärzte (§ 2) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 5). Die DGUV Vorschrift 2 setzt in der Grundbetreuung für jede Seite einen Mindestanteil von 20 Prozent an. Wer nur einen Betriebsarzt oder nur eine Sifa bestellt, erfüllt die Pflicht nicht.
In der Praxis arbeiten beide an denselben Themen – Gefährdungsbeurteilung, Begehung, Arbeitsschutzausschuss (ab mehr als 20 Beschäftigten, § 11 ASiG) – mit unterschiedlichem Blick: technisch-organisatorisch die Sifa, gesundheitlich der Betriebsarzt. Deshalb sind Kombiverträge für Kleinbetriebe üblich; die BfbA stellt beides aus einer Hand.
Wie viel Betreuung Pflicht ist: die Stufen der DGUV Vorschrift 2
| Betriebsgröße | Betreuungsform | Was gilt |
|---|---|---|
| bis 20 Beschäftigte | Regelbetreuung nach Anlage 1 | Keine festen Stunden. Grundbetreuung = Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, zu wiederholen bei wesentlichen Änderungen, spätestens nach einer trägerspezifischen Frist (Orientierung: 1, 3 oder 5 Jahre je Betreuungsgruppe). Dazu anlassbezogene Betreuung bei besonderen Anlässen. |
| mehr als 20 Beschäftigte | Regelbetreuung nach Anlage 2 | Grundbetreuung nach Betreuungsgruppe: 2,5 / 1,5 / 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr (Gruppe I / II / III), mindestens 20 % je Profession, plus betriebsspezifische Betreuung. |
Die neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 (Mustertext vom 28.11.2024) hat die Grenze für Anlage 1 von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Sie gilt erst, wenn Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sie in Kraft gesetzt hat – Übersicht nach Trägern.
Beschäftigte werden im Jahresdurchschnitt gezählt. Teilzeitkräfte bis 20 Wochenstunden zählen mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75, darüber mit 1,0 (§ 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2; dieselbe Zählweise gilt nach § 11 ASiG für den Arbeitsschutzausschuss). Für Betriebe über 20 Beschäftigte rechnet unser Einsatzzeiten-Rechner den Umfang in drei Schritten aus.
Wer Betriebsarzt sein darf
Nur Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde: Fachärztin oder Facharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 4 ASiG, § 3 DGUV Vorschrift 2). Der Hausarzt genügt nicht.
Betriebsärzte können angestellt sein (ab einigen hundert Beschäftigten üblich), freiberuflich tätig sein oder über einen überbetrieblichen Dienst wie die BfbA gestellt werden. Mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist ein Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde zu beauftragen, vorrangig der bestellte Betriebsarzt (§ 3 Abs. 2, § 7 ArbMedVV).
Was passiert, wenn kein Betriebsarzt bestellt ist
Die Arbeitsschutzaufsicht – in Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) – und die Berufsgenossenschaft prüfen die Bestellung bei Besichtigungen und nach Unfällen.
Fehlt sie, ergeht eine Anordnung nach § 12 ASiG. Wer ihr nicht folgt, handelt ordnungswidrig – Geldbuße bis 25.000 € (§ 20 Abs. 2 ASiG). Verstöße gegen die DGUV Vorschrift 2 kann die Berufsgenossenschaft nach § 209 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 SGB VII mit bis zu 10.000 € ahnden.
Schwerer wiegt in der Praxis: Ohne Betriebsarzt fehlt die Vorsorge – und damit bei Pflichtvorsorgen (Lärm, Gefahrstoffe, Fahrtätigkeit, Infektionsgefährdung) die Grundlage, die Beschäftigten überhaupt einsetzen zu dürfen. Nach einem Arbeitsunfall ist die fehlende Bestellung ein Organisationsmangel, der die Haftung der Geschäftsführung begründen kann (§ 110 SGB VII: Rückgriff der Berufsgenossenschaft bei grober Fahrlässigkeit).
Betriebsarzt finden: intern, extern, Dienst
Drei Wege: (1) ein eigener angestellter Betriebsarzt – wirtschaftlich erst ab mehreren hundert Beschäftigten; (2) ein freiberuflicher Arbeitsmediziner – regional knapp, meist ohne Sifa; (3) ein überbetrieblicher Dienst, der Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt, Termine organisiert und dokumentiert.
Worauf Sie bei einem Angebot achten sollten
- Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit enthalten?
- Finden Vorsorgen mobil im Betrieb oder in einer Praxis statt – und wie weit ist sie entfernt?
- Wie schnell wird auf Anfragen reagiert, wer ist fester Ansprechpartner?
- Werden Bestellurkunde, Jahresbericht (§ 5 DGUV Vorschrift 2) und Gefährdungsbeurteilung mitgeliefert?
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist?
So läuft es bei uns: Anfrage mit Beschäftigtenzahl, Branche und Standort → Angebot noch am selben Tag → digitaler Vertrag und Erstberatung innerhalb von zwei Wochen. Für Potsdam, Berlin und Brandenburg an der Havel haben wir eigene Seiten mit Einzugsgebiet und Ansprechpartnern.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Betriebsarzt-Pflicht
Brauche ich mit einem Minijobber einen Betriebsarzt?
Ja. Das Arbeitssicherheitsgesetz unterscheidet nicht nach Arbeitszeit. Für die Berechnung der Betriebsgröße zählt ein Minijobber bis 20 Wochenstunden mit 0,5 (§ 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2).
Muss der Betriebsarzt regelmäßig in den Betrieb kommen?
In der Regelbetreuung bis 20 Beschäftigte gibt es keine festen Stunden, aber eine Erstbegehung und die Wiederholung der Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung; danach anlassbezogen. Bis zu ein Drittel der Leistungen darf nach der neuen DGUV Vorschrift 2 digital erfolgen, wenn der Betrieb durch eine Begehung bekannt ist.
Kann ich Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit getrennt beauftragen?
Ja, aber dann mit zwei Verträgen, zwei Ansprechpartnern und zwei Berichten. Kleinbetriebe nehmen meist ein Kombiangebot.
Was kostet ein Betriebsarzt für einen Kleinbetrieb konkret?
Bei der BfbA 750 € netto im Jahr bis 20 Beschäftigte – für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Vorsorgen nach Preisübersicht.
Wie schnell bekomme ich einen Betriebsarzt?
Angebot am selben Tag, digitaler Vertrag und Erstberatung innerhalb von zwei Wochen.
Welche Vorsorgen sind für mein Team Pflicht?
Das ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Pflichtvorsorge besteht zum Beispiel bei Lärm ab dem oberen Auslösewert von 85 dB(A), Feuchtarbeit ab vier Stunden täglich, Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3, bestimmten Gefahrstoffen und Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (Anhang ArbMedVV).
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Kleinbetrieb
750 € netto im Jahr bis 20 Beschäftigte – Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen, Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Angebot noch am selben Tag, digitaler Vertrag und Erstberatung innerhalb von zwei Wochen.