Ratgeber Arbeitsschutz

Arbeitsschutz für Arbeitgeber: Die 10 wichtigsten Fragen

Kurze Antworten mit Rechtsgrundlage – und der Weg zur ausführlichen Seite, zum Rechner oder zur Vorlage.

Ratgeber von Mike Maiwald, Fachkraft für Arbeitssicherheit · Stand

Kurzantwort: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung, jährliche Unterweisung, arbeitsmedizinische Vorsorge und Erste Hilfe sind ab dem ersten Beschäftigten Pflicht. Bis 20 Beschäftigte gilt eine vereinfachte Betreuung ohne feste Einsatzzeiten, darüber die Regelbetreuung mit Einsatzzeiten.

Ab wann brauche ich einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten Beschäftigten: Das Arbeitssicherheitsgesetz (§ 2 ASiG) verpflichtet zur Bestellung, die DGUV Vorschrift 2 legt fest, dass sie für alle Betriebe mit Beschäftigten gilt. Eine Mindestgröße gibt es nicht – Auszubildende, Teilzeit- und Minijobkräfte zählen mit. Wer, was und wie viel: Ratgeber Betriebsarzt-Pflicht.

Brauche ich auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ja, ebenfalls ab dem ersten Beschäftigten (§ 5 ASiG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 2). Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeiten in der Grundbetreuung zusammen. Welche Aufgaben die Fachkraft übernimmt: Arbeitssicherheit.

Was hat sich mit der neuen DGUV Vorschrift 2 geändert?

Die vereinfachte Betreuung ohne feste Einsatzzeiten gilt bis 20 statt bis 10 Beschäftigte – sobald Ihre Berufsgenossenschaft die Neufassung in Kraft gesetzt hat. Tabelle nach Trägern und alle Änderungen: DGUV Vorschrift 2 nach der Reform.

Wie zähle ich meine Beschäftigten?

Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, über 20 bis 30 Stunden mit 0,75, darüber mit 1,0 (§ 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2, Mustertext 2024). Leiharbeitnehmer zählen mit. Ob Ihr Betrieb als Kleinbetrieb gilt, entscheiden Sie anhand dieser Zählung selbst – mit dem Rechner für die Beschäftigtenzahl.

Wie viele Betreuungsstunden brauche ich ab 21 Beschäftigten?

Dann gilt die Regelbetreuung mit Einsatzzeiten nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2: Grundbetreuung je Beschäftigtem nach Betreuungsgruppe plus betriebsspezifische Betreuung. Ihren Wert berechnen Sie mit dem Einsatzzeiten-Rechner; ein Angebot erhalten Sie über Betreuung ab 21 Beschäftigte.

Was kostet die Betreuung im Kleinbetrieb?

Bei der BfbA 750 € netto im Jahr bis 20 Beschäftigte – Rahmenvertrag mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Angebot innerhalb eines Werktages: Betreuung für Kleinbetriebe.

Muss ich eine Gefährdungsbeurteilung schriftlich erstellen?

Ja, für jeden Arbeitsplatz und ab dem ersten Beschäftigten, einschließlich psychischer Belastung (§§ 5, 6 ArbSchG). Eine fehlende Dokumentation hat im LASI-Bußgeldkatalog (3. Auflage 2026) einen Regelsatz von 5.000 € (Bußgeldkatalog). Ablauf in sieben Schritten: Handlungsablauf der Gefährdungsbeurteilung.

Wie oft muss ich unterweisen?

Vor Beginn der Tätigkeit, bei Veränderungen und mindestens einmal jährlich, Jugendliche halbjährlich (§ 12 ArbSchG, § 29 JArbSchG). Online ist zulässig, wenn Rückfragen möglich sind und ein Nachweis entsteht: Onlineunterweisung.

Welche arbeitsmedizinische Vorsorge ist Pflicht?

Das ergibt die Gefährdungsbeurteilung nach dem Anhang der ArbMedVV: Pflichtvorsorge ist Voraussetzung für die Tätigkeit, Angebotsvorsorge muss angeboten werden, Wunschvorsorge auf Verlangen. Termine in Werder (Havel) oder mobil im Betrieb: Vorsorgetermine.

Wie viele Ersthelfer und Brandschutzhelfer brauche ich?

Ersthelfer: bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens einer, darüber 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bzw. 10 % in sonstigen Betrieben (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Brandschutzhelfer: nach Gefährdungsbeurteilung, in der Regel 5 % der Beschäftigten (ASR A2.2 Abschnitt 7.3). Einzelheiten: Ratgeber Arbeitsschutz im Kleinbetrieb.

Vorlagen und Übersichten

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ab wann brauche ich einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten Beschäftigten (§ 2 ASiG, DGUV Vorschrift 2), unabhängig von der Betriebsgröße.

Wie werden Teilzeitkräfte gezählt?

Bis 20 Wochenstunden mit 0,5, über 20 bis 30 Stunden mit 0,75, darüber mit 1,0 (DGUV Vorschrift 2).

Was kostet die Betreuung für Kleinbetriebe bei der BfbA?

750 € netto im Jahr bis 20 Beschäftigte als Rahmenvertrag mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Vor Beginn der Tätigkeit, bei Veränderungen und mindestens einmal jährlich; Jugendliche halbjährlich.

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Kleinbetrieb

750 € netto im Jahr bis 20 Beschäftigte – Rahmenvertrag mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Regelbetreuung nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2, Leistungsabruf nach Bedarf. Angebot innerhalb eines Werktages, digitaler Vertrag und Erstberatung innerhalb von zwei Wochen.