Ratgeber Arbeitsschutz

Verbandbuch: Vorlage als PDF und was eingetragen werden muss

Pflichtangaben, Aufbewahrung und Datenschutz – und unsere Vorlage zum Ausdrucken.

Ratgeber von Mike Maiwald, Fachkraft für Arbeitssicherheit · Stand

Kurzantwort: Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1). Einzutragen sind Zeitpunkt, Name, Ort, Hergang, Art der Verletzung, Zeugen, Erste-Hilfe-Maßnahme und Ersthelfer. Unsere kostenlose PDF-Vorlage enthält alle Spalten.

Wer ein Verbandbuch führen muss

Jeder Unternehmer mit Beschäftigten muss jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren und die Aufzeichnungen fünf Jahre verfügbar halten (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1). Das gilt auch für kleine Verletzungen, die keine Unfallanzeige auslösen – gerade sie sind später der Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei der Arbeit entstanden ist, etwa wenn sich eine kleine Schnittwunde entzündet.

Die Form ist frei: gebundenes Buch, Formblatt, Meldeblock oder digitale Dokumentation – entscheidend ist, dass die Einträge vollständig und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

Was eingetragen wird

  • Datum und Uhrzeit des Unfalls,
  • Name der verletzten oder erkrankten Person,
  • Ort beziehungsweise Unternehmensteil,
  • Unfallhergang,
  • Art und Umfang der Verletzung oder Erkrankung,
  • Namen der Zeugen,
  • Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme,
  • Name des Ersthelfers.

Unsere Vorlage enthält genau diese Spalten im Querformat, zum Ausdrucken oder digitalen Ausfüllen.

Datenschutz beim Verbandbuch

Die Einträge sind personenbezogene Gesundheitsdaten und vertraulich zu behandeln (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1). Die DGUV empfiehlt, leere Formulare – etwa den Meldeblock nach DGUV Information 204-021 – beim Erste-Hilfe-Material bereitzuhalten und ausgefüllte Blätter an einem Ort zu sammeln, an dem Unbefugte keinen Zugriff haben. Ein gebundenes Verbandbuch mit vielen Einträgen gehört entsprechend nicht offen in den Verbandkasten. Nach Ablauf der fünf Jahre werden die Unterlagen datenschutzgerecht vernichtet (alle Aufbewahrungsfristen).

Was sonst zur Ersten Hilfe gehört

Ersthelfer in ausreichender Zahl, Erste-Hilfe-Material nach Betriebsart und -größe und ein Aushang mit Notruf und Ersthelfern. Die Einzelheiten für Betriebe bis 20 Beschäftigte stehen im Ratgeber Arbeitsschutz im Kleinbetrieb. Fehlt Erste-Hilfe-Material, sieht der LASI-Bußgeldkatalog einen Regelsatz von 200 € vor (Bußgeldkatalog).

Verbandbuch als PDF

Verbandbuch-Vorlage als PDF (kostenlos)

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Verbandbuch

Ist das Verbandbuch Pflicht?

Ja. Jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren und fünf Jahre verfügbar zu halten (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1). Die Form ist frei.

Darf das Verbandbuch digital geführt werden?

Ja, wenn die Einträge vollständig, unveränderbar und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

Wie lange muss das Verbandbuch aufbewahrt werden?

Mindestens fünf Jahre nach der letzten Eintragung.

Wer darf ins Verbandbuch schauen?

Nur Personen, die die Einträge für ihre Aufgabe brauchen – in der Regel Ersthelfer, Verantwortliche im Arbeitsschutz und bei Bedarf Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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